Martin Holland auf heise online:
Laut dem Zeitungsbericht sieht der geänderte Gesetzesentwurf des Kulturstaatsministers noch mehr Ausnahmen vor, in denen die Kostendeckelung nicht gelten soll. Zuvor sollte sie etwa wegfallen, wenn der Abgemahnte bereits früher gegenüber dem Abmahner auffällig geworden ist. Neumann wolle jedoch, dass niemand, der bereits einmal abgemahnt wurde, auf gedeckelte Kosten hoffen darf. Dadurch werde aber eine Datenbank von Urheberrechtsverletzern notwendig. Weiterhin will Neumann die Möglichkeiten von fälschlicherweise Abgemahnten beschränken, finanziellen Ersatz für ihre Rechtsverteidigung zu bekommen.
Man könnte fast den Eindruck bekommen, für Staatsminister Bernd Neumann (CDU) ist man automatisch schuldig, sobald man eine Abmahnung zugestellt bekommt.
Nur um das ins Verhältnis zu setzen:
Abmahnungen kommen in der Regel von darauf spezialisierten Anwaltskanzleien, die in der Regel von großen Konzernen oder zumindest von Unternehmen (den Rechteinhabern) beauftragt werden.
Abgemahnt werden in der Regel Privatpersonen.
Neumann will also nicht, dass die in 99 Prozent der Fälle finanziell erheblich schlechter gestellte Partei finanziell entschädigt werden kann, wenn die praktisch immer besser gestellte Partei falsch gelegen hat. Die schwächere Partei soll noch weniger Rechte erhalten.
Verhältnismäßig ist das nicht.