Auf der Ebene der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) laufen seit Jahren Verhandlungen über eine generelle Ausnahme prinzipiell geschützter Werke von Urheber- oder Verwertungsrechten, um diese in Blindenschrift oder in maschinenlesbare beziehungsweise hörbare Formate umwandeln zu können. Brüssel sprach sich 2009 gegen einen Vertrag für solche Schrankenregeln aus, seit vergangenem Jahr hat die EU-Kommission ihre Einwände offiziell aber zurückgestellt.
Liebe Urheberrechtsmaximalisten, wäre das eine Enteignung der Urheber?