Interessanterweise wäre ein Presseleistungsschutzrecht, so es denn kein Zwang für Presseverlage wäre, dank des Gefangenendilemmas zum Scheitern verurteilt.
Maik Hetmank betrachtet das Presseleistungsschutzrecht auf darktiger.org:
Durch die verringerte Leserschaft und die damit verringerten Werbeeinnahmen (s.o.) könnte ein Verlag (wahrscheinlich zunächst ein kleiner) nun auf die Idee kommen, aus dem "LSR-Kartell" auszuscheren. D.h. mit Goggle eine Vereinbarung zu treffen, dass durch eine Re-Indexierung auf das LSR verzichtet würde. Dies würde dieser Zeitung nun ungeahnte Leserströme zukommen lassen, da sie die einzige ist, auf die man durch Google stößt. Durch die dadurch verursachte Verschiebung des Leser- und Werbekuchens zu dieser "Anti-LSR" Zeitung ist es für die anderen Zeitungen ebenfalls lohnend aus dem LSR-Kartell auszubrechen. Sollten auch sie einen guten "Chefökonomen" (also nicht Christoph Käse) haben, so wird dieser ihnen raten, der aufmüpfigen "Anti-LSR" Zeitung zuvorzukommen (weil er dieses Verhalten antizipiert) und selber aus dem LSR-Kartell auszubrechen. Wir haben es hier also mit einem klassischen Gefangenendilemma zu tun. Dieses Dilema ist übrigens auch dafür verantwortlich, das Kartelle häufig nicht (dauerhaft) stabil sind. Ein Kartellbruder wird ausbrechen (und die anderen "verpetzen").Fazit: Nicht nur die indirekten Netzeffekte in zweiseitigen Märkten, sondern auch das gute alte Gefangenendilemma werden dafür sorgen, dass das LSR über kurz oder lang nicht zur Anwendung kommt. Diejenigen, die darauf (dauerhaft) setzen, werden in der Konsequenz sogar kurzfristig aus dem Markt ausscheiden. Das LSR kann für die Verlage demnach kein Erfolg werden. Durch das LSR können die Verlage nur verlieren und den sich abzeichnenden Trend durch das Verharren auf alte vermeintliche Erfolgsmodelle sogar noch verstärken. Das LSR wird für diejenigen Verlage und Zeitungen, die darauf vertrauen, zu einem noch schnelleren Exodus führen.
Patrick Breitenbach hat vorgestern die Folgen auf den gesamten deutschsprachigen Markt übersetzt, sollte es einen Zwang zur Mitgliedschaft in der Verwertungsgesellschaft für deutsche Presseverlage geben:
Die deutschsprachigen Verlage in der Schweiz oder in Österreich könnten sich dann jetzt schon die Hände reiben, denn sie könnten mit bereits vorhandenen Verlagsstrukturen in sehr kurzer Zeit ein völlig neues Publikum erschließen. Und überhaupt dürfte es wenig Probleme geben sich seinen Online-Verlag in Zukunft außerhalb von Deutschland aufzubauen. Ein Umstand, der mir als Staat große Sorgen bereiten würde. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Frage, was Google eigentlich davon abhalten könnte in Zukunft eigene Verlagsangebote zu erschaffen? Das nötige Kapital für die Finanzierung von eigenen Redaktionen dürfte mehr als vorhanden sein. Das wiederum wäre ein Szenario, das bezüglich unserer Pressefreiheit eine ganz eigene Dynamik annehmen könnte.
Die Konsequenz, um die beschriebenen Szenarien zu verhindern, wäre eine interessante, weil der Pressefreiheit gegenläufige Klausel:
Der Verzicht auf das Presseleistungsschutzrecht ist für Presseteilnehmer, die in Aggregatoren wie Google News gelistet werden wollen, verboten. Oder: Angebote wie Google News dürfen nicht aggregieren, ohne Geld an die Aggregierten auszuschütten, ob diese das wollen oder nicht. Das müsste dann für inländische wie ausländische Anbieter gelten. (Ja, Ländergrenzen..)
Damit würde dann auch im Gesetz selbst quasi implizit festgehalten, dass es in Wirklichkeit um einen Insitutionenschutz geht.
Wer anders handeln will als die großen Verlage arbeiten, bekommt das verboten.
Oder es wird ein Papiertigerrecht dank Gefangenendilemma.
Für was wird sich Springer entscheiden?