Spiegel Online/dapd:
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerhersteller beschlossen. Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) bewertete dies als wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung der Künstler im Alter. Der Gesetzentwurf setzt eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2011 in deutsches Recht um.
Tja. Es handelt sich hier auch um eine rückwirkende Schutzfristverlängerung, was ein Skandal sondersgleichen ist.
Ich habe bereits mehrfach darüber geschrieben. Im August 2012 schrieb ich über die anstehende nationale Umsetzung der im letzten Jahr beschlossenen EU-Richtlinie:
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Diese Entwicklung zeigt auch noch einmal sehr deutlich, wie unfähig die hiesige kreative Elite ist, auch nur im Ansatz zu erfassen, was im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Rechte geschieht.
Als 1998 in den USA der Disney-Konzern den Copyright Term Extension Act mit Lobbymuskeln durchboxte, um nicht die Rechte an Mickey Mouse und co. zu verlieren, veröffentlichten 16 renommierte Ökonomen ein Schreiben, in dem sie sich gegen die rückwirkende Verlängerung der Schutzfristen aussprachen, weil diese ökonomisch überhaupt keinen Sinn ergibt.
Der berühmte Ökonom Milton Friedman, Verfechter eines freien Marktes und Nobelpreisträger in Ökonomie, unterschrieb das Schreiben nur unter der Bedingung, dass das Wort "no-brainer" darin vorkommt.
Dass man überhaupt erklären muss, warum die Ablehnung einer rückwirkenden Schutzfristverlängerung ein no-brainer ist, zeigt, wie stark radikalisiert unsere Gesellschaft in Urheberrechtsthemen mittlerweile ist.
Es ist recht einfach:
Urheberrecht und Copyright existieren, um mittels Schutz einen Anreiz zu bieten für die Schaffung von Werken. Das gleiche gilt für die urheberrechtsverwandten Leistungsschutzrechte. Diese sind noch mehr als das deutsche Urheberrecht wirtschaftliche Schutzrechte. (Das deutsche Urheberrecht vermischt Persönlichkeitsrechte und ökonomische Rechte zu einem sensationellen Kuddelmuddel.)
Denn Leistungsschutzrechte schützen wirtschaftliche Leistungen im Zusammenhang von Werken. In der Musik sind das etwa Tonaufnahmen, die anders geschützt werden als Kompositionen.
Wenn nun eine Tonaufnahme unter den Bedingungen entstanden ist, dass diese für 50 Jahre geschützt ist, dann war dieser Schutz ausreichend für alle Beteiligten, um dieses Aufnahme aufzunehmen. Genau so wie die restlichen Bestandteile der Verträge zum Zeitpunkt der Aufnahme für alle Beteiligten akzeptabel war. Diese (gesamtgesellschaftliche betrachtet bereits viel zu langen) 50 Jahre waren die letzten Jahrzehnte ausreichend für die Industrie, um sehr gut zu gedeihen.
Ein rückwirkende Verlängerung des auf dem rechtlichen Schutz basierenden Anreizes führt nicht zu dem, wofür man Anreizsysteme nutzt: Anreize schaffen. Die Verlängerung von 50 auf 70 Jahren führt nicht dazu, dass rückwirkend in der Vergangenheit mehr Werke entstehen. Wie in Herrgotts Namen sollte das auch möglich sein?
Die rückwirkende Verlängerung führt lediglich dazu, dass der Schutz von Tonaufnahmen nicht ausläuft. Sie hält die Zugangsbeschränkung aufrecht. Ohne Grund.
Leistungsschutzrechte sind wie das Urheberrecht gesellschaftliche Kompromisse. Mehr Schutz für den einen bedeutet weniger Freiheit für den anderen.
Uns wird gerade als Gesellschaft Kultur weggenommen, ohne dass wir etwas im Gegenzug dafür erhalten.
Ein Problem ist natürlich, dass die Medien nicht in dem gebotenen Maß berichten, wenn solche Dinge auf EU-Ebene beschlossen werden. (Zum Beschluss der EU-Richtlinie letztes Jahr habe ich seinerzeit genau zwei deutschsprachige Artikel gefunden: Einen auf Zeit Online, einen auf ORF.at von Futurezone. Update: Es gab mehr Artikel zum Thema. Siehe Kommentare. /Update)
Der SPON/dapd-Artikel und die aktuelle Entrüstung auf Twitter kommen ein Jahr zu spät.