Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org:
Bereits im Vorfeld der Anhörung zum Gesetzesvorschlag der Bundesregierung für eine Reform des Urheberrechts für Wissenschaft und Bildung, erschien in der Frankfurter Allgemeinen am Samstag ein Beitrag, wonach Heiko Maas mit seinem Entwurf „die freie Presse kaputt“ mache. „Faktenfrei und meinungsstark“ (Eric W. Steinhauer) belegt dessen Aufgeregtheit wieder einmal, dass bei jeder noch so kleinen Modernisierung des Urheberrechts immer gleich der Untergang des Abendlandes beschworen wird. Im Rahmen der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des deutschen Bundestags, an der ich als Sachverständiger (PDF meiner Stellungnahme) teilnehmen durfte, waren es vor allem Christian Sprang, der Justiziar des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, und Barbara Budrich vom gleichnamigen Verlag, die Untergangsszenarien beschworen und vor einer drohenden „Teilenteignung“ ohne Entschädigung warnten.
Urheberrechtsmaximalisten schwingen seit je her nur Untergangsszenarien, weil alles andere nicht maximalistisch wäre. Kein Finger breit Freiheit der Kultur ist die Maxime.
Neu ist allerdings die Reaktion darauf:
Unter den anwesenden Abgeordneten schien diese Sichtweise jedoch kaum Anklang zu finden. Quer durch alle Fraktionen wurde diese Wortwahl stattdessen als überzogen kritisiert und fast schon abgeklärt darauf verwiesen, dass ähnlich alarmistisch auch schon 2003 vor der Einführung jenes §52a UrhG gewarnt wurde, der u.a. mit dem neuen Gesetz ersetzt werden soll. Darauf wies beispielsweise auch Rainer Kuhlen vom „Aktionsbündnis: Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“, zu Beginn seiner Stellungnahme hin.
Die Geschichte vom Hirtenjungen und dem Wolf ist urheberrechtsfrei und hat deshalb keinen Wert für Urheberrechtsmaximalisten.