Natürlich verstossen auch Facebook-Nutzer konstant gegen das aktuelle Urheberrecht.
STERN.DE übertreibt etwas, hat aber in der Sache recht:
"Eine typische Facebook-Pinnwand ist für Abmahnanwälte bis zu 15.000 Euro wert", sagt Christian Solmecke, Rechtsanwalt der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Denn Urheberrechtsverstöße finden sich dort genug: Nicht nur das Veröffentlichen fremder Fotos ist verboten. Sogar das Einbinden selbst gedrehter Videos ist riskant. Zeigen die Filmaufnahmen zum Beispiel die eigene Coverband, können die Komponisten, Interpreten und Plattenfirmen für das Nachspielen der Songs Lizenzgebühren verlangen. Auch das Einbinden von Youtube-Videos kann Ärger nach sich ziehen, denn der Nutzer haftet für die Inhalte des Filmschnipsels. Verletzt es bestehende Rechte, kann der Profilinhaber Post von Anwälten bekommen.
Und natürlich sind die Urheberrechtsexperten aus der Unterhaltungsindustrie der Meinung, dass das alles so richtig ist und ein modernes Urheberrecht nicht gelockert werden muss, sondern nur mit härteren Strafen und effizienteren Mitteln wie etwa Three Strikes ('drei Mal Fotos auf Facebook gepostet, die nicht von dir sind und du bist erstmal raus aus dem Internet.') umgesetzt werden muss.
Immerhin handelt es sich bei der rasanten Zunahme unkommerzieller Urheberrechtsverletzungen nicht um Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels im Umgang mit Kultur, der durch technische Veränderungen ausgelöst wurde, sondern um schlichten Moralverfall.