15. Feb. 2011 Lesezeit: 1 Min.

FAZ und Süddeutsche sind die Verlage, die gegen Commentarist vorgehen

Das deutsche Startup Commentarist, das Links zu Kommentaren und Meinungsartikeln nach Autoren aggregierte, hat am 4.2. seinen Dienst vorerst eingestellt, weil zwei Presseverlage mit rechtlichen Schritten gedroht hatten. Aufmerksame Beobachter konnten zwar ahnen, um welche Verlage es sich handelte, aber bis dato waren diese nicht bekannt.

In einem Artikel auf Spiegel Online erfährt man nun, um welche zwei Presseverlage es sich handelt: FAZ und Süddeutsche Zeitung.

Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, sechs Seiten lang zählt die Anwaltskanzlei Lausen im Auftrag der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" Paragrafen auf, gegen die das Internet-Angebot Commentarist verstoßen haben soll. Ein Schreiben mit identischen Forderungen hat die Kanzlei auch im Namen der "Süddeutschen Zeitung" verschickt. Die Betreiber der Web-Seite sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und 1820 Euro zahlen.

Wie die Anwälte der zwei Verlage trotz des weiterhin gültigen Paperboy-Urteils des BGH auf folgende Schlussfolgerungen kommen, bleibt mir weiterhin schleierhaft:

Das Angebot verletze "in nachhaltiger und mannigfacher Weise die urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowie die Kennzeichnungsrechte", schrieben die Lausen-Anwälte am 3. Februar an das Unternehmen. Außerdem sei das Verhalten "wettbewerbsrechtlich unlauter". Commentarist soll eine "ausreichend strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung" abgegeben.

Selbst gesetz dem äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass FAZ und SZ rechtlich recht hätten, so bleibt die Frage, wie genau Commentarist, das lediglich einen zusätzlichen Einstieg in die Angebote der etablierten Presse bietet, FAZ und SZ schadet.

Fassen wir zusammen: FAZ und SZ wollen nicht, dass man ihre Artikel verlinkt.

Dabei wird mit harten Bandagen gekämpft, um das junge Startup zu ersticken: Übernimmt Commentarist nicht die Kosten in Höhe von 3640 Euro droht man mit Forderungen um Schadensersatz. Spiegel Online:

Andernfalls droht die Zeitung damit, auf Schadensersatz zu klagen. Jede auszugsweise Nutzung eines "FAZ"-Artikels koste 50 Euro Lizenzgebühr, wird vorgerechnet. Insgesamt 1016 Links hatte Commentarist zur Website der Zeitung gesetzt. Mehr als 50.000 Euro für Links?

Das Vorgehen von FAZ und SZ zeigt sehr deutlich, in welche Richtung ein potentielles Presseleistungsschutzrecht von den deutschen Verlagen genutzt werden würde.

Anscheinend sehen aber nicht alle Presseverlage die Lage so wie FAZ und SZ. So hätten bereits einige noch nicht erfasste Presseverlage bei Commentarist angefragt, um in den Index aufgenommen zu werden.

FAZ und SZ sind keine Unbekannten, was ein solches Vorgehen angeht: Der Perlentaucher befindet sich seit Jahren in einem Rechtsstreit mit FAZ und Süddeutsche, weil man Feuilleton-Artikel und Buchbesprechungen zusammenfasst und, sofern möglich, auf die Quellen verlinkt.

Es wäre doch einmal interessant zu erfahren, wie die Blogger des FAZ-Blogs Deus ex Machina zu diesen Vorgängen stehen.

(via Jens Best)

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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