Der Tagesspiegel über aus dem Ruder laufende Filesharing-Abmahnungen:
Recherchen auf dem Computer ihres Sohnes ergaben, dass Tim sich insgesamt 295 Titel aus dem Netz geholt hat. Einer nach dem anderen wird nun abgemahnt. Mal mit 500, mal mit 800 Euro. Als Wolter die Gesamtsumme überschlägt, wird ihr schwarz vor Augen.
Der Sohn ist zwölf.
Es herrscht dringend Nachbesserungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers. Zwar sind Abmahnungen seit 2008 auf 100€ gedeckelt, aber, so der Tagesspiegel-Artikel, kommt diese Deckelung in der Praxis fast nie zum Einsatz, weil sie auf erstmalige Abmahnungen in "einfach gelagerten Fällen" wegen einer "unerheblichen Urheberrechtsverletzung" beschränkt sind. Deutsche Gerichte setzen nun den Streitwert für einzelne Lieder regelmäßig auf 10.000€ (wohl eben, weil es kein Diebstahl, sondern unerlaubte Distribution ist). Damit kann von Unerheblichkeit nicht mehr die Rede sein.
Wenn das Herunterladen eines einzelnen Songs durch einen Zwölfjährigen, der gar nicht versteht, warum das verboten ist, und der keinerlei Gewinnabsicht dabei verfolgt, keine "unerhebliche Urheberrechtsverletzung" ist, wann tritt dieser Fall dann ein?