10. Aug. 2010 Lesezeit: 1 Min.

GVU vs. Sixtus und warum Plattformproviderhaftung nicht sinnvoll ist

Die GVU hat irrtümlich unter anderem Videos vom Elektrischen Reporter von Vimeo löschen lassen. Mario Sixtus zu seiner Reaktion:

Das Vorgehen der GVU ist in meinen Augen nichts anderes, als digitaler Vandalismus. Die GVU, bzw. der von ihr beauftragte Dienstleister haben in meine Publikationsrechte eingegriffen und dabei ein Werkzeug missbraucht, das Vimeo zum Schutz der Rechte der Urheber - also meiner - eingerichtet hat. Genau genommen hat die "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" selbst das Urheberrecht verletzt. Ob das GVU-Mitarbeiter waren oder irgendwelche von der GVU beauftragten Söldnertruppen spielt dabei keine Geige.

Ich habe Hernn Leonardy daher aufgefordert, eine rechtsverbindliche und strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, da eine Wiederholungsgefahr geradezu indiziert ist.


Sixtus.CC: In Sachen GVU.

Es ist in der Tat interessant, dass man mit Anschuldigungen und ohne das Vorlegen eigener Beweise die Werke anderer von YouTube, Vimeo und anderen Plattformen entfernen lassen kann. Schuld daran ist zumindest in den USA der DMCA, der zwar auf der einen Seite einen sicheren Hafen für UGC-Plattformen wie YouTube oder Vimeo bildet, weil sie nicht verklagt werden können, so lang sie nachweislich Forderungen von Urhebern nachkommen, Rechtsverletzungen zu beheben. Gleichzeitig sind diese Forderungen aber auch immer wieder der Grund für unberechtigt gelöschte Werke auf diesen Plattformen. Fraglich bleibt, auf welche gesetzliche Grundlage sich die GVU oder ihre Erfüllungsgehilfen berufen haben.

Dieser Fall  zeigt auch noch einmal deutlich, dass die oft geforderte umfängliche Haftung von Plattformprovidern für auf ihren Plattformen eingestellte Werke nicht funktionieren kann. Wenn schon Urheberrechtskämpfern wie der GVU solche Fehler unterlaufen, die sich besser als sonst jeder mit den Rechten ihre Klienten und Unbeteiligter auskennen müssten, wie sollte dann ein unbeteiligter Plattformprovider immer exakt bestimmen können, ob eine Urheberrechtsverletzung auf seiner Plattform geschieht, ohne diese Plattform mehr oder weniger komplett abzustellen?

Nachtrag: Udo Vetter zum Thema:

Die GVU räumt mittlerweile ein, dass eine von ihr beauftragte Drittfirma wohl über das Ziel hinausgeschossen ist. Dennoch scheint die GVU es nicht sonderlich ernst zu nehmen, wenn sie gegen Rechte Dritter verstößt. Mit der Überschrift “5 von 5 Millionen” versucht sie in einer Presseerklärung die Löschaktion als harmlosen Kollateralschaden zu verkaufen. Immerhin seien in letzter Zeit 5 Millionen Löschungsanforderungen an Videoportale verschickt worden. Wobei sich natürlich die Frage stellt, wie viele der übrigen Löschungsaufforderungen ebenfalls rechtswidrig waren.
Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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