14. Okt. 2011 Lesezeit: 1 Min.

Milde gegenüber Urheberrechtsverletzungen

Angesichts der Nachricht, das Herr Guttenberg wohl mit einer Geldauflage bei seiner Plagiarisierung der Doktorarbeit davon kommt, schreibt Udo Vetter daüber, wie Strafverfolger zu Urheberrechtsverletzungen mittlerweile stehen:

Für die alltäglichen Urheberrechtsverletzungen, z.B. Filesharing, bringen die Strafverfolger schon länger kein Interesse mehr auf. Für sie gilt die Anweisung, selbst Fälle mit einigen hundert raubkopierten Liedern einfach einzustellen. Sogar bei Festplatten mit tausenden MP3s und Filmen zweifelhafter Herkunft wird nicht groß gefragt, sondern im Normalfall ohne weitere Ermittlungen gleich ein Auge zugedrückt.

Der schiere Umfang der Klagen der Entertainmentindustrie in den letzten Jahren hat also zu einer gewissen (sinnvollen) Resistenz bei den Strafverfolgern geführt.

Es dürfte also nicht überraschen, dass Rechteverwerter, die an ihren veralteten Geschäftsmodellen festhalten wollen, fieberhaft nach neuen Wegen suchen, das Rad der Zeit zurückzudrehen. Three Strikes und Co. setzen zum Beispiel vor allem darauf, Gerichte und Strafverfolger nicht zu behelligen..

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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