13. Feb. 2012 Lesezeit: 8 Min.

Wie ein modernes Urheberrecht aussehen könnte

Angesichts der teilweise wieder heftig geführten Debatten zum Urheberrecht anlässlich von ACTA, SOPA und co. wird es Zeit, dachte ich, dass ich meine Gedanken einmal sortiere und erste Überlegungen zur Diskussion stelle, was ein modernes Urheberrecht beinhalten sollte. Denn modern heißt nicht automatisch restriktiv und mit immer stärkeren Strafen versehen, um den Status Quo aufrechtzuerhalten.

Ich empfehle dringend, sich vor der Lektüre ein Bild vom aktuellen Stand der Debatte zu machen. Meine Übersichtsseite zum Urheberrecht kann dazu ein Anfang sein.

Inhalt:

Vorüberlegungen

Ein modernes Urheberrecht muss die neue Realität einbeziehen, die sich aus den alltäglichen Tätigkeiten der Bevölkerung im Netz ergibt. Die veränderten Rahmenbedingungen müssen sich darin widerspiegeln. Es ist ein Kompromiss zu finden, der gesamtgesellschaftlich zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Kultur auf das Vorhergehende aufbaut. Und dass Urheberrecht kein Eigentumsrecht ist, und mit seiner zeitlichen Beschränkung ursprünglich auch nicht als solches gedacht war.

Die hier im Folgenden zur Diskussion vorgeschlagenen Richtungen sind heute politisch nicht mehrheitsfähig. Sie werden es auch die nächsten zehn Jahre wahrscheinlich nicht werden. Das Ziel ist aber, ein modernes Urheberrecht zu umreißen, das irgendwann, in ferner Zukunft, mehrheitsfähig werden kann. Das Ziel ist es, eine konstruktive Debatte darüber zu führen, was im digitalen Zeitalter einen Konsens finden kann und möglichst optimal, die neuen Rahmenbedingungen nutzt.

Noch eine letzte Anmerkung: Wir bewegen uns hier auf einer sehr vereinfachten, abstrakten Ebene. Es geht um die  Grundlagen.

Kürzere Fristen

Die aktuellen Schutzfristen für Urheberrecht und angrenzende Rechte (Leistungsschutzrechte) sind unnötig lang. In Deutschland gilt die Schutzfrist des Urheberrechts bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ökonomen, die sich mit dem Thema beschäftigen, sind sich einig, dass die aktuellen Fristen zu lang ist. Einige Studien kommen zu dem Schluss, dass eine Schutzfrist von ungefähr 15 Jahren optimal ist (siehe etwa Some Theory And Empirics Of Optimal Copyright (PDF)).

Die Fristen für neue Werke sollten auf maximal 15 Jahre beschränkt sein.

Ich würde auch noch einen Schritt weitergehen und eine erste Grundfrist für zwei Jahre nach Erstveröffentlichung vergeben. Das entspricht in etwa der Zeit, in der das meiste Geld mit Werken verdient wird. Wer darüber hinaus sein Werk schützen will, muss den Urheberrechtsschutz seines Werkes jedes Jahr erneuern.

Weg vom automatischen, umfassenden Urheberrechtsschutz: Opt-in statt Opt-out

Jeder von uns ist ein Urheber, sobald man ein Werk erschafft, das die Schöpfungshöhe erreicht. Das schafft man bereits, wenn man ein Urlaubsfoto auf Flickr oder auf Facebook hochlädt. Veröffentlichen und Verbreiten ist heute sehr einfach und ohne zusätzliche Kosten möglich geworden. Wir werden dadurch als Privatpersonen wie Unternehmen behandelt, die mit Werken und den Kopien von Werken ihr Geld verdienen. Das ist unsinnig, liegt aber an der Entstehungsgeschichte des Urheberrechts. (siehe zum weiteren Hintergrund auch: Veraltetes Urheberrecht)

Deshalb sollten wir das Urheberrecht von Opt-out zu Opt-in ändern.

Was bedeutet das: Die meisten von uns als Privatpersonen schaffen mit unseren Digitalkameras, Smartphones und Rechnern und unserer Nutzung von Plattformen wie YouTube oder Flickr eher unabsichtlich urheberrechtlich geschützte Werke. Warum sollten wir Rechte halten, die wir weder wollten, noch von denen wir überhaupt wissen? Und warum sollten wir diese Rechte halten, wenn wir gleichzeitig jedes Mal gegen diese Rechte von Freunden verstossen, wenn wir deren Inhalte weiterteilen?

Das Urheberrecht war in der Realität immer ein Recht, das vor allem Unternehmen oder zumindest wirtschaftlich tätige Personen betraf. So sollte es wieder werden. (Auch wenn es im Gegensatz zum angelsächsischen Copyright ein starkes Persönlichkeitsrecht ist, ändert das nicht viel am tatsächlichen Einsatz des Rechts.)

Das heißt also, jemand der ein Foto auf Flickr hochlädt, erhält nicht automatisch ein allumfassendes Urheberrecht an diesem Foto. Man erhält keine Verwertungsrechte, wenn man diese nicht ausdrücklich will.

Opt-in bedeutet in diesem Zusammenhang: Wenn ich mein Werk geschützt sehen will, weil ich damit Geld verdienen möchte, muss ich mich direkt dafür entscheiden. Ich muss mein Werk an einer zentralen Instanz dafür registrieren.

Dadurch wird sichergestellt, dass nur die Werke geschützt sind, an denen ein direktes kommerzielles Interesse gekoppelt ist. Alle anderen Werke sind gemeinfrei und können demnach von der Gesellschaft nach Belieben genutzt werden.

Das US-Copyright war erstaunlicherweise vor der Intervenierung des Disney-Konzerns fast perfekt diesbezüglich (wie wir mittlerweile wissen, sogar bei den ursprünglichen Fristen):

The original length of copyright in the US was 14 years, and it had to be explicitly applied for. If the author wished, he could apply for a second 14 year monopoly grant, but after that the work entered the public domain, so it could be used and built upon by others.Thomas Jefferson, who strongly advocated the ability of the public to share and build upon the works of others, proposed as part of the Bill of Rights that a short timespan be protected

Es ist sinnvoll, die Registrierung der Werke kostenpflichtig zu machen. Die ersten zwei Jahre könnten einen kleinen Betrag umfassen, um möglichst vielen Personen die Registrierung vieler Werke zu ermöglichen. Die kommenden Jahre könnte man dann mit höheren Beträgen versehen. Der bürokratische Aufwand sollte damit selbsttragend werden.

Über die zentrale Instanz wäre es leicht möglich, festzustellen, welche Werke heute eigentlich noch geschützt sind vor der kommerziellen Nutzung und wer der Ansprechpartner ist. (Wenn wir einmal alte Werke vor der Modernisierung des Urheberrechts ausklammern.) Natürlich sollte eine robuste Programmierschnittstelle umfassenden Zugriff auf die Metadaten erlauben.

Daran anschließend:

Eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Urhebern mit kommerziellen Interessen

Es ist zu überlegen, wie weit man Persönlichkeitsrechte und auf Verwertung zielende Urheberrechte von einander trennen kann. Die vorherige Überlegung zum Automatismus könnte sich zum Beispiel nur auf die Verwertungsrechte beziehen.

Selbst wenn ich als Privatperson kein Interesse an der Verwertung meiner Urlaubsfotos habe, will ich vielleicht trotzdem, dass ich zum Beispiel als Fotograf genannt werde, wenn jemand anderes sie verwendet. Auch Privatsphäre und Würde des Menschens sind hier Stichpunkte, die bedacht werden müssen. Das Urheberrecht wird dafür nicht zwingend benötigt.

Im Gegenteil: Eine Aufdröselung der unterschiedlichen, schutzbedürftigen Rechte ist dringend notwendig.

Darauf aufbauend kann man dann Rechtskonstrukte für Privatpersonen schaffen, die alle auf einmal öffentlich auftretende Urheber geworden sind, und diese Rechtskonstrukte von denen für kommerziell interessierte Akteure unterscheiden. (Man könnte eventuell bestehende Rechte neu zusammenfassen und eine neue Rechtsart schaffen, die sich konkret mit persönlichen Rechten privater Erschaffer von digitalen Inhalten beschäftigt.)

Unterscheidung zwischen kommerzieller und unkommerzieller Nutzung

Kommen wir von der Urheber- zur Nutzerseite.

Wenn es eine Gretchenfrage zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter gibt, dann ist es meines Erachtens diese: Soll der Urheber die nichtkommerzielle Nutzung seines Werkes kontrollieren können?

Daran schliessen sich direkt Unterfragen an:

a.) Ist das notwendig? Wenn ja, warum?

b.) Zu welchen gesellschaftlichen Kosten wäre das umsetzbar/durchsetzbar?

Zu a.) kann man moralische, ethische Standpunkte hervorbringen. In der Regel wird die Frage mit ja beantwortet ohne die Kosten (b.) zu beachten. Diese müßige, zirkelschlussartige Diskussion soll an dieser Stelle nicht wiederholt werden. (siehe für weiterführende Links hier)

Bleibt die Frage nach der ökonomischen Notwendigkeit: Diese müsste noch näher untersucht werden, denn die Legalisierung des nichtkommerziellen Verbreitens - P2P also -,  würde auch zu einem noch stärkeren Verschieben der Einkommenströme führen.

Diverse Studien, die den Anstieg der Gesamteinnahmen von Film- und Musikbranche in den letzten Jahren aufschlüsseln (siehe etwa hier), legen allerdings nahe, dass die signifikanten Einnahmenzuwächse nicht aus den (trotzdem steigenden) digitalen Verkäufen kommen, die unter der Legalisierung logischerweise am stärksten leiden würden.

Folglich dürfte eine Legalisierung nichtkommerzieller Nutzung keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die Einkommenshöhen haben. Denn zusätzlich würde sich eine sehr viel bessere ('reibungsfreiere') Verbreitung von Kultur ergeben, die selbst wiederrum die Basis für Einnahmen über knappe Güter erhöht. Märkte sind in diesem Fall keine Nullsummenspiele.

So oder so: Man kann a.) nicht von b.) logeslöst betrachten. Die gesellschaftlichen Kosten für eine Durchsetzung der Kontrolle nichtkommerziellen Verhaltens sind zu hoch. Sie umfassen die Kontrolle aller Plattformen mit User Generated Content beziehungsweise die Abschaltung der UGC-Funktionen als direkte Konsequenz (siehe hierzu auch:  Probleme bei der Plattformproviderhaftung). Ganz abgesehen von Grundrechten im Netz, die beschnitten werden müssten (siehe: Sinnlose Massnahmen, um Filesharing zu stoppen).

Aber sollte man den Urhebern nicht die freie Wahl ihres Geschäftsmodells zugestehen? Ja, aber nicht zu allen Kosten. Wir gestehen den TV-Sendern auch nicht zu, Überwachungskameras in unseren Wohnzimmern anzubringen, um zu kontrollieren, dass wir in den Werbepausen nicht wegzappen. Jedes Gesetz muss für sich genommen abgewogen werden. Eine Kontrolle unkommerzieller Nutzung von autonomen digitalen Gütern (Kulturgüter wie Film, Musik, Text, Foto, Software) im Internet ist nur zu sehr hohen, in meinen Augen nicht tragbaren, Kosten umsetzbar.

Sollte tatsächlich der Fall eintreten, was ich angesichts der aktuellen Trends nicht glaube, dass unsere Kulturproduktion stark einbricht, wenn wir die nichtkommerzielle Nutzung im Internet komplett legalisieren, dann sollte die Antwort darauf nicht das Verfolgen und Bestrafen dieser Tätigkeiten sein, sondern eher ein wie auch immer geregeltes, staatliches Ausgleichsystem.

(Nochmal: Ich halte die Notwendigkeit für ausgesprochen unwahrscheinlich, weil alle(!) Kennzahlen, die sich nicht auf veraltete Prozesse (Tonträgerindustrie etwa)beziehen,  in eine Richtung zeigen: Nach oben. Mir geht es bei der Erwähnung der staatlichen Alternative lediglich darum, dass das Aufgeben der Grundrechte im Internet keine diskutable Option ist.)

Die einzig sinnvolle Schlussfolgerung ist demnach eine Legalisierung der unkommerziellen Nutzung.

Die Unterscheidung zwischen 'kommerziell' und 'nicht kommerziell' bringt selbst enorme Schwierigkeiten mit sich. Ist ein privates Blog mit AdSense in der Sidebar bereits kommerziell? Ist ein Blog ohne Werbung, über das der Autor aber etwa Dienstleistungen wie Beratung bewirbt, bereits kommerziell? Ist die unkommerzielle Aktivität eines Users auf einer kommerziellen Plattform kommerziell? Wie sollte damit umgegangen werden? Wo werden die Grenzen gezogen?

Die Schwierigkeiten sollen hier nur angerissen werden und irgendwann in einem späteren Artikel näher beleuchtet werden. Ich erwähne sie nur, um zu zeigen, dass eine vermeintlich radikale Forderung eigentlich ein Kompromiss ist.

Unterscheidung in Werksarten?

Ich bin nicht sicher, wie sinnvoll es wäre, verschiedene Werksarten unterschiedlich zu behandeln. Eine Überlegung könnte es aber wert sein. Die Unterscheidung sollte nicht bei Fristen oder bei der Legalisierung der unkommerziellen Nutzung stattfinden, sondern vielleicht eher bei den tatsächlich gewährten einzelnen Rechten.

Finanzielle Ausgleiche

Ich halte es wie bereits mehrfach ausgeführt nicht für notwendig, finanzielle Ausgleiche wie Pauschalabgaben einzuführen. Die Monopolisierung von Erlösströmen wird stärkere Probleme bringen als Lösungen. (Verteilungskämpfe, Bürokratie) Warum ich gegen eine oft diskutierte Kulturflatrate bin, habe ich 2009 seinerzeit auf netzwertig.com ausführlich erörtert. Ich halte diese Ansätze für schlimmstenfalls gefährlich und bestenfalls für harmlos. Lösungen sehe ich darin keine.

Nachdem das gesagt wurde: Ich habe kaum noch Zweifel daran, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre besonders die verbliebenen Majorlabels ihren Standpunkt von Contra auf Pro Kulturflatrate ändern werden, weil ihnen, sofern sie ihre Prozesse nicht komplett umstellen (was sie nicht werden, weil sie dazu organisatorisch nicht in der Lage sind), klar werden wird, dass das ihre einzige Überlebenschance ist, wenn sie mit ACTA und Co. keinen Erfolg haben.

Folglich werden wir eine wie auch immer geartete Kulturflatrate bekommen. Nicht zuletzt auch, weil viele in der Diskussion von der direkten Bezahlung für die Nutzung eines immateriellen Gutes in digitaler Form nicht ablassen können. Das ist nachvollziehbar. Die emotional aufgeladene Position verstellt aber leider auch die nüchterne Sicht auf die vor einem liegenden Alternativen. (Es lässt sich weitaus besser verdienen, wenn man knallhart auf reale Knappheiten setzt, statt aus Stolz oder Tradition versucht, künstliche Knappheiten aufrechtzuhalten oder die auf frühere Knappheiten setzenden Prozesse beizubehalten.)

Leider werden Pauschalabgaben als Zugeständnisse wohl auch notwendig sein, um ein ähnliches Urheberrecht wie das hier beschriebene tatsächlich umsetzen zu können.

Fazit

Vor dem Hintergrund, dass die Gesamteinnahmen betroffener Branchen wie der Musikbranche in den letzten Jahren gestiegen sind, wird meines Erachtens deutlich, dass wir kein 'starkes' Urheberrecht für eine starke Kultur brauchen. Im Gegenteil: Die Kriminalisierung ganzer Generationen ist nicht zu rechtfertigen.

Es lässt sich durchaus auch über eine komplette Abschaffung des Urheberrechts argumentieren. Diese Position würde dann unter anderem auch stark darauf aufbauen, dass jede Form von Wissen und Kultur nicht im Vakuum entsteht und aufeinander aufbaut. (Das Blog Techdirt zum Beispiel beschäftigt sich sehr erfolgreich mit diesen Themen und stellt alle Inhalte unter die Public Domain.)

Ich teile diese Position nicht. Weil ich auch glaube, dass Schutzmechanismen sinnvoll sein können, wenn sie zielgerichtet beschränkt werden. Und nicht zuletzt, weil diese Position gesellschaftlich nicht mehr in diesem Jahrhundert durchsetzbar ist. Ich erwähne das aber, weil die Position nicht so lächerlich ist, wie sie oft hingestellt wird. (Wer sie für lächerlich hält, sollte sich noch einmal mit der Geschichte des Urheberrechts und des Copyrights beschäftigen.) Außerdem möchte ich damit darauf hinweisen, dass die obigen Vorschläge zwar radikal erscheinen mögen, aber in Wirklichkeit einen Kompromiss darstellen.

Dass uns alles radikal erscheint, das einmal nicht in Richtung größerer Restriktion geht, liegt daran, dass wir in einer Welt aufgewachsen sind, in der unser Recht von Urheberrechtsmaximalisten gestaltet wurde: Es gibt kein westliches Land, in dem nach der Einführung des Urheberrechts/Copyrights die Fristen jemals wieder gekürzt wurden. Sie wurden immer nur verlängert.

Wir leben in einer urheberrechtlich radikalisierten Gesellschaft, in der selbst diejenigen von uns, die sich mit diesen Themen beschäftigen, die Vorteile von gemeinfreien Werken und einer frei(eren) Kultur nicht einschätzen können, weil diese in unserem Alltag dank grotesker Schutzfristen keine Rolle spielen.

Über die hier vorgestellten Umsetzungen lässt sich im Detail diskutieren. Dies ist, wie gesagt, ein erster Denkanstoß, der hoffentlich zu einer konstruktiven Debatte führt.

Trotzdem glaube ich, dass es um folgende Punkte in welcher Form auch immer kein Herumkommen gibt, wenn es um ein tatsächlich modernes Urheberrecht gehen soll:

  1. Kürzere Schutzfristen
  2. Weg vom automatischen, umfassenden Urheberschutz
  3. Eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Urhebern mit kommerziellen Interessen und eine damit verbundene Entbündelung der verliehenen Rechte
  4. Die Entkriminalisierung unkommerzieller Nutzung

***

Für mehr Hintergrund zum Urheberrecht ist die Lektüre dieser Übersichtsseite empfohlen. Die dortigen Ausführungen wurden für diesen Diskussionsvorschlag vorausgesetzt.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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