OpenID und Datenschutz, ein Thema, das scheinbar irgendwie zusammen gehört. Ansonsten lässt sich kaum erklären, warum wir in den vergangenenBeiträgen doch auch immer mal wieder auf das Thema zu sprechen gekommen sind; und sei es auch nur in den Kommentaren. Marcel fand meine Aussage, dass man hinsichtlich des Datenschutzes mit einem europäischen bzw. deutschen Provider in der Regel besser fahren würde als mit einem US Provider, zu allgemein. Tja, irgendwie liegt er damit auch nicht wirklich falsch.
Ich habe mir deshalb mal die Nutzungsbedingungen und, sofern vorhanden, die Datenschutzerklärungen von vier OpenID Providern angesehen: Xlogon (DE), Meinguter.name (DE), myOpenID (US) und claimID (US). Auf Provider wie AOL, WordPress.com, etc. werde ich nicht eingehen, weil 1) es sonst einfach zu viele würden, 2) ich sowieso kein Jurist bin und 3) diese nicht reine OpenID Provider sind. Heute werden wir uns erst einmal die beiden deutschen Provider ansehen und wahrscheinlich nächste Woche die beiden amerikanischen.
Xlogon
Update 25.04.2007: Da ich diesen Artikel und den am Sonntag folgenden über mehrere Tage hinweg geschrieben habe, habe ich wohl die Nutzungsbedingungen für den IdP und die für das Blog von Xlogon teilweise gemixt. So etwas darf nicht vorkommen. Ich möchte mich ausdrücklich für den Hinweis von Boris Erdmann (Xlogon) bedanken und gleichzeitig um Entschuldigung bitten.
Die Nutzungsbedingungen von Xlogon sind sehr umfangreich und detailiert. Sie können jedoch, von erheblichen Änderungen abgesehen, geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Nutzer darüber informiert werden müssen. Das ist eine Klausel, die man bei den unterschiedlichsten Firmen und Dienstleistungen finden kann und auch nicht wirklich zu beanstanden ist. Ich stelle mir nur immer die Frage, wann eine Änderung erheblich ist. Ich denke mal, dass man das im Zweifelsfall von einem Gericht klären lassen kann.
Angaben des Nutzers erfolgen auf rein freiwilliger Basis und die Nutzerdaten dienen nur zur Bereitstellung des Angebots. Prinzipiell muss ich nicht eine einzige private Angabe machen, um Xlogon nutzen zu können. Eigentlich ganz praktisch. Sollte die Firma jedoch auf die Idee kommen, die Daten in anderer Form nutzen zu wollen, erfordert das die vorherige Zustimmung der Nutzer. Xlogon wird bei Beendigung des Nutzerverhältnisses alle personenbezogenen Daten löschen, was eigentlich sehr zu begrüßen ist. Es stellt sich mir jedoch die Frage, ob auch der Nutzername der OpenID gelöscht wird. Warum das interessant sein könnte, erfahrt Ihr, wenn wir uns myOpenID anschauen. Update: s. Kommentar von Boris Erdmann
Cookies werden nur während einer kontinuierlichen Anmeldung bei Xlogon pseudonymisiert gespeichert; loggt man sich aus, werden diese gelöscht. Finde ich sehr gut. Ansonsten gibt es die üblichen Klauseln, dass Nutzernamen, Nutzerbild und Inhalte (= Fotos, Videos, Texte,...) nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, gute Sitten, usw verstoßen dürfen. In diesem Zusammenhang ist vielleicht ganz interessant zu wissen, dass auch Codes - also Abkürzungen und Begriffe -, an denen sich Mitglieder extremistischer Szenen erkennen, ebenfalls verboten sind. Das habe ich in der Form noch nirgendwo sonst gelesen.
Standard ist die Klausel, dass alle unter dem Nutzernamen und der OpenID verbreiteten Inhalte zu Lasten des Nutzers gehen.
Inhalte selbst werden Xlogon zeitlich und räumlich unbeschränkt, jedoch nicht exklusiv, zur Verfügung gestellt und können auch öffentlich zugänglich und auf Abruf bereit gestellt werden. Das gilt auch für Strafverfolgungsbehörden.
Update: Daten werden ausdrücklich nicht an Dritte weiter gegeben; eine Ausnhame besteht nur bei Strafverfolgungsbehörden (s. § 14 Telemediengesetz) und um Schaden vom Betreiber selbst abzuwenden.
Meinguter.name
Die Nutzungsbedingungen bei Meinguter.name fallen dagegen recht übersichtlich aus. Zudem sind sie im Wesentlichen von E-Recht 24 übernommen worden.
Es wird die Haftung von Inhalten und Links geklärt und auf das Urheberrecht eingegangen; interessant ist lediglich der Absatz zum Datenschutz. Personenbezogene Daten werden (soweit möglich) nur auf freiwilliger Basis erhoben und der Dienst selbst soll auch möglichst ohne diese Daten erfolgen können. Diese Daten werden von Meinguter.name nicht an Dritte weiter gegeben. Wer seine E-Mail Adresse angibt, willigt allerdings ein, dass er E-Mails sowohl von Meinguter.name erhält als auch von anderen Diensten des gleichen Betreibers, also Solution Media.
Insgesamt würde ich mir hier durchaus weitere und vor allem genauere Angaben wünschen. Meinguter.name hängt meiner Meinung nach doch zu sehr an der Mustervorlage von E-Recht 24.
Beim nächsten Mal sind dann die Amis an der Reihe.