Ein männlicher Kunde hatte dagegen geklagt, dass der Zugang zu einem Dating-Portal ihn 99€ kosten, der Zugang für Frauen aber kostenfrei ist.
Der Richter bejahte zwar eine Ungleichbehandlung, sah dafür aber einen sachlichen Grund. Durch eine kostenlose Mitgliedschaft gelockt, würden sich auf jeden Fall mehr Frauen anmelden. Das wiederum komme auch den männlichen Kunden der Plattform zugute. Hierdurch stehe den Männern “eine größere Auswahl an potentiellen Partnern” zur Verfügung.Stillschweigend geht das Gericht offenbar davon aus, dass auf Singlebörsen meist ein Ungleichgewicht zugunsten von Frauen besteht. Vor diesem Hintergrund ist das Argument, die kostenlose Mitgliedschaft für Frauen führe zu einer Win-Win-Situation, nicht von der Hand zu weisen.
Dating-Portale sind klassische zweiseitige Märkte. Die Begründung des Richters ist korrekt.