19. Mai 2014 Lesezeit: 1 Min.

"Recht auf Vergessen": Ein Naturalistischer Fehlschluss

Jürgen Geuter befasst sich lesenswert in seiner neuen connected-Kolumne mit der Argumentation hinter dem "Recht auf Vergessen":

Aber das Argument, etwas sei wünschenswert oder gar “richtig” nur weil es in der Analogwelt so sei, scheint mir ein sehr dünnes Argument, wenn nicht sogar ein naturalistischer Fehlschluss.

Denn mit demselben Argument müssten wir dagegen vorgehen, dass wir im Digitalen Daten, Software oder Medieninhalte verlustfrei und nahezu kostenlos kopieren können: Wovon sollen denn die Erzeuger all der Inhalte leben? Auch deren Bedürfnisse sind ja nicht einfach von der Hand zu weisen so sehr das auch einige im Rausch des Filesharing Angebots versuchen mögen. Und warum sind Emails schneller als Briefe? Ist das richtig? Wir kennen doch die Studien zum Stress und Antwortdruck, denn diese Form der Kommunikation bei vielen Menschen erzeugt. Drehen wir das ganze doch nochmal um und fordern das Recht auf Vergessenwerden auch offline. Wie soll das aussehen? Kommen nach 10 Jahren eine handvoll Männer in schlecht sitzenden Anzügen und flößen allen Menschen, die sich noch erinnern Wodka ein, bis sie ihre Erinnerungen verloren haben?

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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