BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V) und GEMA konnten sich zu Gebühren für Musikdienste einigen. Das dürfte das letzte Puzzleteil für den bevorstehenden Deutschland-Start von Spotify sein.
n-tv.de über die Einigung auf Gebühren, die mir immer noch zu hoch erscheinen:
Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen. Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück jetzt in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto, Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten einen Rabatt.
Für Download-Shops erhöht sich außerdem die maximale Länge von Hörproben von 30 auf 90 Sekunden, wie es in den USA üblich ist. Wichtiger allerdings ist Folgendes:
… WeiterlesenDer neue Vertrag, der rückwirkend zum 1. Januar 2002 gilt, enthält auch eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet.