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CDU/CSU

Warum Gründer nicht FDP wählen sollten

19. September 2013 by Marcel Weiß 10 Comments

Deutsche-Startups.de hat eine Umfrage unter Gründern mit einem erstaunlichen Ergebnis durchgeführt. Die Kurzzusammenfassung:

Über 600 Gründer, Startupper und Mitarbeiter aus jungen Digitalfirmen haben sich in den vergangenen Wochen an unserer Umfrage zur Bundestagswahl, die wir gemeinsam mit SurveyMonkey gestemmt haben, beteiligt. Das nicht-repräsentative Ergebnis ist eindeutig: Die FDP kommt auf 21,4 %, die Union aus CDU/CDU auf 20,9 %. Die SPD landet bei 13,7 %.

Das ist eine echte Überraschung für jeden auch nur ansatzweise netzpolitisch interessierten Menschen. Die schwarz-gelbe Koalition hat eine katastrophale Bilanz in Netzthemen vorgelegt. Das scheint aber die deutschen Gründer und Mitarbeiter junger Webunternehmen nicht davon abzuhalten, diese Parteien, die sie ignorieren oder ihnen Steine in den Weg legen, weiter zu wählen. Warum ist das so?

Die FDP und ihr Klientelpolitikmarkt

Im Falle der FDP erscheint die Erklärung recht einfach. Die FDP hat es anscheinend geschafft, als wirtschaftsfreundliche Partei bei mäßig an Politik interessierten Menschen und bei Menschen, die schlicht keine Zeit für Politik haben, wahrgenommen zu werden. Diese Wahrnehmung ist allerdings falsch. Die FDP verfolgt zwar eine schlichte Rhetorik vom Markt als ein Wesen, das für das gesellschaftliche Wohl möglichst allein gelassen werden sollte, aber das ist nicht mehr als Rhetorik.1 Die FDP ist das Gegenteil ihrer Außendarstellung vom Wächter der Marktwirtschaft. Sie ist stattdessen in der Realität ein Verfechter ungleicher Chancen für alle. Was meine ich damit? Die FDP ist berüchtigt dafür, Klientelpolitik zu betreiben.

Ein konkretes Beispiel der Klientelpolitik der FDP, das nicht nur besonders frech ist sondern auch konkret indirekt Webstartups schadet, ist ein Teil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, der eine Umsatzsteuererleichterung für Hoteliers brachte. Ein Geschenk an die Hotelbranche. Dieses Geschenk brachte niedrigere Steuereinnahmen und, natürlich, vorhersehbar, keine Wirtschaftswachstumsbeschleunigung. (siehe auch Wikipedia für eine ausführliche Kritik)
Diese Steuererleichterung wiederum schadet außerdem Webstartups, die mit Hotels konkurrieren. Wir sprechen hier von Plattformen, die Privatpersonen das temporäre Untervermieten freier Räume ermöglichen, also von Wimdu, 9flats, Airbnb. Diese Startups müssen für ihre Dienstleistungen einen höheren Umsatzsteuersatz verlangen als die mit ihnen konkurrierenden Hotels.

So funktioniert Klientelpolitik. Manch ein Gründer mag vielleicht hoffen, dass eine erfolgreiche FDP dem eigenen Startup ähnliche Vergünstigungen besorgen kann, aber das ist von der Realität losgelöstes Wunschdenken. Junge, verhältnismäßig kleine Unternehmen, die noch dazu zu einer zwar wachsenden aber noch nicht großen Branche zählen, haben weder das wirtschaftliche Standing noch die, im Falle der FDP notwendigen, Gelder um sich diesen politischen Einfluß zu kaufen. Denn es wird immer größere, einflussreichere, mit Lobbyismus besser vertraute Unternehmen geben, die dem entgegen wirken werden. FDPsche Klientelpolitik ist etwas für etablierte Unternehmen mit gefüllten Kassen, die ihre Profite nicht mit besseren Produkten steigern wollen (oder können) sondern auf Rent Seeking setzen.

Die Union und ihre Tendenz zu Schutzrechten für Legacyindustrien

Das sieht bei der CDU/CSU nicht anders aus. Die großen deutschen Presseverlage, angeführt von Axel Springer, haben die letzten 5 Jahre die Regierung erfolgreich bearbeitet, um ein von ihnen gewünschtes neues Gesetz einzuführen. Das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse gibt den Presseverlagen, etablierten Unternehmen, ein Recht auf Kosten aller anderen Webunternehmen, die Pressebereiche berühren. (Siehe ausführlich hier für die bereits Ende 2012 vorhersehbar gewesenen Kollateralschäden) Hier wurde bewusst nicht nur Google sondern auch künftigen und bestehenden Startups wie etwa Linguee und anderen das Leben schwer gemacht, um Presseverlage zu befriedigen. Das ist keine startupfreundliche oder gar internetfreundliche Politik. Das ist eine Politik, bei der die Basis der Webstartups hierzulande weniger als Verhandlungsmasse ist; denn zum Leistungsschutzrecht gab es nicht einmal eine ernsthafte Verhandlung.

So funktioniert Klientelpolitik bei CDU/CSU und FDP. Für Altlastindustrien und gegen die Internetwirtschaft.

Was daran besonders schlimm und beunruhigend für deutsche Webgründer sein sollte: Der Druck auf viele etablierte Wirtschaftsbranchen wird durch die Umbrüche in den nächsten Jahren sehr viel stärker zunehmen. Dieser Druck wird sie motivieren, über die Gesetzgebung die Rahmenbedingungen zu ihrem Gunsten zu verändern. Die Geschichte des Presseleistungsschutzrechts sollte ein warnendes Beispiel sein. Die schwarz-gelbe Koalition hat hiermit ein für das Internet als Basis einer vernetzten Öffentlichkeit schädliches Recht verabschiedet. Ohne Rücksicht auf Verluste. Ohne die Bedenken nahezu aller juristischer und ökonomischer Experten zu berücksichtigen. Wenn die Vergangenheit ein Indiz ist, dann ist eine Weiterführung der heutigen Koalition ein Super-GAU für die aufstrebenden Internetbranchen. Die Frage ist bei einer solchen Ausgangslage nicht, ob Gesetzesvorhaben kommen werden, die Startups zugunsten etablierterer Unternehmen behindern, sondern wie viele.

Netzneutralität: Internetprovider statt Startups

Das Themenfeld der Netzneutralität ist ein weiteres Beispiel dafür, wie schädlich Union und FDP für die Internetwirtschaft sind. Es zeigt auch, wie simpel und deshalb oft irreführend das öffentlich vertretene Laienverständnis von Wirtschaft bei der FDP ist. Warum die Regulierung der Netzneutralität wichtig ist, habe ich hier ausführlich beschrieben: „Die Regulierung der Netzneutralität ist so wichtig wie die der Finanzmärkte“
Die Kurzform: Profitmaximierung über Preisdifferenzierung auf der Zugangsebene benachteiligt die Newcomer (also Webstartups) systematisch, weil es um weitreichendere Abschöpfung der Renditen geht weg vom Web und hin zum Zugangsanbieter. Startups stehen ohne Netzneutralität strukturell schlechter da, weil sie sich gegenüber Internetprovidern in einer schwächeren Verhandlungsposition befinden.

Jimmy Schulz, einer der wenigen ernstzunehmenden Netzpolitiker der FDP, bezeichnete das Prinzip der Netzneutralität 2011 noch als ein ‚Sozialismus-Internet‘. Das zeigt recht schön, wie simplifizistisch jede Form von Regulierung in ein Schwarz-Weiß-Muster gepresst und jeder Kontext ausgeblendet wird.

Und heute? netzpolitik.org hat sich die Aussagen der Parteien zum Thema Netzneutralität angeschaut. Während die Telekom ihre Drosselkom-Pläne vorantreibt und auf EU-Ebene ein Zweiklassennetz abgesegnet zu werden scheint, sehen CDU/CSU und FDP keinen Handlungsbedarf. Markus Beckedahl:

Zusammengefasst kann man sagen, dass Grüne, Piraten und Linke sich am deutlichsten für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität einsetzen und das auch begründen können, die SPD wahrscheinlich auch, die CDU vielleicht irgendwie und die FDP hat das Problem aus ihrer Sicht schon gelöst. Man kann auch sagen: Im Gegensatz zur CDU ist die FDP wenigstens ehrlich.

Auch hier hat die schwarz-gelbe Koalition die Internetwirtschaft im Stich gelassen.

FDP und CDU/CSU sind nicht nur internetfeindlich sondern auch im Zweifel immer auf der Seite der etablierten Industrien. Sie sind damit indirekt immer Aufsteller von Hürden für Startups. Die Rhetorik der Parteien von einer Gründungsfreundlichkeit, von der Bereitschaft, junge Unternehmen zu unterstützen, sollte besonders für Webstartups deutlich als eben solche inhaltsleere Worthülsen erkannt werden.
Es mag sein, dass FDP-Politiker eher offene Ohren für die Belange von Jungunternehmen haben. Aber diese offenen Ohren führen nicht zu Taten. Jede politisch erreichte marginale Bürokratieerleichterung wird belanglos, wenn von Union und FDP das nächste Schutzgesetz einer bedrohten Branche verabschiedet wird, das effektiv Startups in diesem Bereich Handschellen anlegt – oder diese mindestens von Steuervergünstigungen und ähnlichem ausschließt und somit strukturell benachteiligt.

Und so weiter

Man könnte dieses Spiel noch ewig weiter führen. Unter Schwarz-Gelb ist Deutschland etwa auf die hintersten Ränke beim Ausbau der Internet-Infrastruktur gefallen. Schwarz-Gelb interessiert sich schlicht nicht für das Internet und dessen Wirtschaft. Das zeigt dieses Zitat aus Sascha Lobos SPON-Artikel noch einmal recht deutlich:

Die Auflistung der 22 europäischen Volkswirtschaften mit den meisten Glasfaseranschlüssen beinhaltet Deutschland gar nicht erst. Weil die Darstellungsgrenze bei einem Prozent liegt. Das klitzekleine Russland kommt auf 14 Prozent Haushalte mit Glasfaser, das superreiche Bulgarien auf 17 Prozent, und in Litauen verfügen mehr als doppelt so viele Haushalte über Glasfaser wie in Deutschland. Und zwar in absoluten Zahlen.

Die schwarz-gelbe Koalition hat in vier Jahren nicht ein einziges Vorhaben zur Besserung des Internets in Deutschland oder gar direkt für  Webstartups angeschoben. Stattdessen hat sie die Rahmenbedingungen hierzulande extrem verschlechtert. Trotzdem soll sie mehrheitlich von den Mitarbeitern der Digitalbranchen gewählt werden. Bemerkenswert.

Wen stattdessen wählen?

Es mag unintuitiv erscheinen, aber deutsche Webgründer sollten Grüne oder Piraten wählen. Beide sind kleine Parteien, die entweder im Bundestag sind oder gute Chancen haben in den Bundestag zu kommen. Beide Parteien sind im Deutschen Parteienspektrum verhältnismäßig internetfreundlich. Das ist wie immer eine Frage der Perspektive, und vor allem die Grünen haben einen logischerweise konservativen, relativ starken Kulturflügel. Aber beide Parteien sind internetfreundlicher als die anderen Parteien. Aufgrund ihrer Größe können beide als leichter beeinflussbare Korrektive in potentiellen Koalitionen wirken. Und beide Parteien sind unverdächtig, Klientelpolitik zu betreiben. Wie bereits ausgeführt ist das wichtig für Startups, weil jede Partei, die dafür anfällig ist, tendenziell immer die jüngeren, ressourcenärmeren, Unternehmen zu gunsten der Etablierteren mit ihren tiefen Kriegskassen schlechter stellen wird.
Besonders wichtig für Webunternehmen: Sowohl die Grünen als auch die Piraten haben sich ohne Wenn und Aber für die Festschreibung der Netzneutralität ausgesprochen.
Selbst die SPD ist trotz (oder gerade wegen) ihres Wendehalscharakters eine bessere Alternative als FDP oder Union, weil sie nicht vollkommen frei von äußeren Einflüssen destruktive Klientelpolitik betreibt.

FDP und Union sind die denkbar schlechtesten Parteien, die man als Webgründer wählen kann. Sie arbeiten seit Jahren direkt oder indirekt gegen die Interessen der hiesigen Internetwirtschaft – wenn die Parteien die Branche gerade nicht ignorieren.

Fazit

Es ist erschreckend wie schlecht politisch informiert deutsche Gründer und ihre Mitarbeiter zu sein scheinen. Die Folge scheint ein Wahlverhalten zu sein, das komplett gegen ihre Eigeninteressen läuft.


  1. Und für nicht wenige FDP-Mitglieder und Anhänger ist das auch eine Laienvorstellung davon, wie Wirtschaft funktioniert. Der gemeine FDP-Anhänger hat, zumindest nach außen hin, eine simplifizierte neoklassische (man möchte sogar oft sagen klassische) Sichtweise auf die Ökonomie. Deren Schlussfolgerungen sind sehr einfach herunterbrechbar auf „der Markt“ und „unsichtbare Hand“ und „weg mit Regulierung“. Was die Steigerung des Gemeinwohls angeht, ist dieser simplizistische Ansatz nicht erst seit der Finanzkrise aber spätestens nach ihr für jeden sichtbar widerlegt. Wer an einem Stand der aktuellen Debatte und dem epidemologischen Ausmaß des Rent Seekings in unseren Wirtschaftsräumen interessiert ist, sollte Joseph Stiglitz‘ „The Price of Inequality“ lesen. Praktisch immer wird Rent Seeking als Marktliberalismus verkleidet. Wer mit der unsichtbaren Hand wedelt, sollte erst einmal Adam Smith lesen. Smith hat bereits in „The Wealth of Nations“ darauf hingewiesen, dass gesellschaftliches Gemeinwohl und das Eigeninteresse von Unternehmern nicht zwingend Hand in unsichtbarer Hand gehen müssen. ↩

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CDU weiterhin gegen Netzneutralität, für Diskriminierung in Diensteklassen

24. Juni 2013 by Marcel Weiß Leave a Comment

Es sollte natürlich niemanden überraschen: Unter der Union wird es in Deutschland keine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität geben. netzpolitik.org hat den Bundestagsfraktionen einen Fragenbogen zur Netzneutralität geschickt mit konkreten Fragen zu Telekom/Drosselkom.

Aus der Antwort der CDU:

Wir haben bereits in der Enquete-Kommission beschlossen, dass es unterschiedliche Diensteklasse geben kann. Innerhalb dieser Klassen müssen aber alle Anbieter gleich behandelt werden. Deals mit einzelnen Unternehmen schränken die Freiheit der Nutzer ein und behindern Startups mit neuen Ideen.

Das Problem dabei ist zweigelagert:

  • Die zugrundeliegende Annahme, dass es tatsächlich um die Rationierung knapper Ressourcen gehen würde, was nicht der Fall ist.
  • Die zgrundeliegende Annahme, es gebe eine relativ leicht vorzunehmende Klassifizierung von Webdiensten. Das Problem ist natürlich, dass gerade die Hybriden, diejenigen, die schwer klassifiert werden können, die disruptiven Dienste sind, die Wirtschaft und Gesellschaft weiterbringen.

Und letztlich bleibt die Frage, ob man gesellschaftlich ein Internet möchte, dass sich unter diesen Bedingungen formt. Was wird zum Beispiel aus Angeboten von NGOs? Wikipedia, Internet Archive, Foren, Blogs, Podcasts.

Man könnte noch weiter gehen: Wie werden die Diensteklassen bestimmt? Stuft eine Regierungsstelle Internetdienste verpflichtend für alle Internetprovider ein? Können Webdienste gegen Einstufungen Einsprüche erheben? Entscheidet jeder Internetprovider selbst und die Transaktionskosten für Webanbieter explodieren in Deutschland?

Es erscheint so, als möchte die Union der Telekom ihre Profite mit einem Minimum an zivilgesellschaftlichen Widerstand zugestehen.

Aber noch einmal zurück zu den knappen Ressourcen: In der Wirtschaftsgeschichte gibt es nur sehr wenige Beispiele, in denen Unternehmen tatsächlich in den langfristigen Ausbau von Infrastruktur investiert haben, dabei ist es vollkommen egal, wie hoch deren Gewinnmargen ausfallen.

Jede Abweichung von der Netzneutralität, also jedes Zugeständnis zur Datendiskriminierung, sollte politisch immer mit einer Verpflichtung der Internetprovider zum Breitbandausbau verbunden sein. Da die Internetprovider wie die Telekom auch heute bereits Gewinne machen, die Drosselkom-Pläne mit der knappen Bandbreite begründet werden, und man eine Datendiskriminierung auf der Basis zulassen möchte, das nur so ein Breitbandausbau wirtschaftlich sinnvoll wird, wäre die politische Lösung, um das gewünschte Ziel auch wirklich zu erreichen, simpel:

Die Mehreinnahmen der Internetprovider dank Datendiskriminierung, also die zusätzlichen Durchleitungspreise, die die Webanbieter mittels Diensteklassenzuordnung zahlen müssten oder die Endnutzer für Zusatzpakete, müssen ausnahmslos in den Breitbandausbau reinvestiert werden.

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Filed Under: Kurz Tagged With: CDU/CSU, Drosselkom, Netzneutralität, Telekom

Presseleistungsschutzrecht zeigt, dass Netzpolitiker in Deutschland keinen Einfluss haben

22. März 2013 by Marcel Weiß 2 Comments

 iRights.info twitterte diesen Tweet von der heutigen Sitzung des Bundesrats, nach der das Presseleistungsschutzrecht nun Gesetz wird:

So unumstritten kann das #lsr sein, zumindest im Bundesrat. Die SPD verzichtet darauf, ihre Position zu erklären

Damit hat nun auch die SPD neben CDU/CSU und FDP bewiesen, dass sie unwählbar geworden ist.

Wie auch immer man zu dem Gesetz stehen mag (ich etwa halte es in seiner nun Gesetz werdenen Version für katastrophal für den Standort Deutschland), zeigt das Gesetz nun zumindest jedem auch deutlich, dass die Netzpolitiker aller großen Parteien keinen Einfluss auf die Politik haben.

Ich meine nicht wenig Einfluss.

Ich meine keinen.

Erkennen kann man das daran, in welcher Form das von Axel-Springer-Lobbyist Christoph Keese erdachte und im Verbund mit FAZ, SZ und Burda durchgeboxte Recht Gesetz wurde.

Das Gesetz hätte leicht mit einer Kennzeichnungspflicht für Presseverlage, die das Presseleistungsschutzrecht in Anspruch nehmen wollen, und einer zeitlichen Begrenzung, wegen der selbst von der Bundesregierung zugegebenen Rechtsunsicherheit, zu einem zumindest ansatzweise vernünftigen Gesetz gemacht werden können.

Bereits die mit minimalstem und deswegen zumutbarem Aufwand umsetzbare machinenlesbare Kennzeichnung würde einen Großteil der Kollateralschäden, die nun auf das deutsche Web zukommen, verhindern.

Dass diese offensichtliche Lösung für die schwerwiegenderen Probleme mit dem Presseleistungsschutzrecht nicht einmal debattiert wurden, zeigt wie egal der Mehrheit der Politiker der deutschen Parteien das Internet auch 2013 noch ist.

Im Februar schrieb ich vor der Abstimmung im Bundestag:

Vor allem die Politiker in den Regierungsparteien, die sich gegen das LSR ausgesprochen haben, sind nun gefragt, intern in den Parteien und den Bundestagsfraktionen Druck zu machen, um ein Minimum an Vernunft in die Gesetzgebung zu bringen.

Wenn ein LSR verabschiedet wird, das nicht diese minimalen Entschärfungen enthält, wäre das ein Beweis, dass alle LSR-kritischen Netzpolitiker in CDU/CSU und FDP nicht mehr als vollkommen einflusslose Feigenblätter sind, mit denen zu sprechen künftig keinen Sinn mehr hätte.

 Nun kann man nach der heutigen Sitzung im Bundesrat die Netzpolitiker der SPD dazuzählen.

Thomas Knüwer fasst die jüngsten Ereignisse zusammen: Deutschland – Abschied vom Technologiestandort. Es war eine katastrophale Woche für Deutschland.

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Nein, Herr Konken, „geistiges Eigentum“ kann nicht gestohlen werden.

14. Oktober 2011 by Marcel Weiß Leave a Comment

Der DJV-Vorsitzende Michael Konken reagierte auf die Initiative einiger CDU/CSU-Mitglieder für ein faireres Urheberrecht mit Fair Use mit einer rückwärts gewandten Pressemitteilung, die konsequent falsche Begriffe und Zusammenhänge benutzt:

„Der Diebstahl geistigen Eigentums stellt ein wachsendes Problem für Urheber dar“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Die Forderung der Initiative nach einer ,Fair Use-Klausel’ läuft darauf hinaus, diesen Diebstahl zu belohnen.“ Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Unterstützer der Initiative die Urheberrechte beschneiden wollten. Die Vorschläge liefen auf eine schleichende Enteignung der Urheber im digitalen Raum hinaus.

Nein, Herr Konken, „geistiges Eigentum“ kann nicht gestohlen werden. Hier ein paar Lektürehinweise aus einer Debatte, die in der Öffentlichkeit seit längerem geführt wird.

Zum unmöglichen Diebstahl immaterieller Güter:

  • Wenn unautorisiertes Filesharing Diebstahl ist, …
  • Sprachfehler: ‘Diebstahl geistigen Eigentums’ und ‘Kostenloskultur’
  • Denkfehler: Sascha Lobo glaubt, dass man immaterielle Güter stehlen kann
  • Filesharing-Debatte: Geschäftsmodellfragen statt ‘Diebstahl’-Argument
  • Warum es wichtig ist, unautorisiertes Filesharing nicht als Diebstahl zu bezeichnen
  • Zur Unmöglichkeit des Diebstahls immaterieller Güter

(via u.a. netzpolitik.org)

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Filed Under: Urheberrecht Tagged With: CDU/CSU, DJV

CDU/CSU-Mitglieder wollen faires Urheberrecht mit Fair Use. Ein Anfang.

14. Oktober 2011 by Marcel Weiß Leave a Comment

Erfreulicherweise sind nach den EU-Grünen einige Mitglieder der CDU/CSU die nächsten, die ein ‚faires Urheberrecht‘ fordern.

Dazu gehört der CDU/CSU-Gruppe nach:

1. Rechtsvereinfachung

2. Fair-Use-Prinzip

3. Keine Netzsperren

Zum Fair-Use-Prinzip schreiben sie:

Um in Streitfragen flexibel auf neue technologische Entwicklungen reagieren zu können, muss das Fair-Use-Prinzip ins Urheberrecht aufgenommen werden. Die Kriterien für “Fair Use” sind so zu definieren, dass Gerichte Entscheidungen treffen können, die der Lebenswirklichkeit entsprechen.

Durch eine allgemein verständliche Formulierung der Fair-Use-Kriterien kann die Verständlichkeit des Urheberrechts gesteigert werden.

Urheber müssen weiterhin leistungsgerecht vergütet werden, aber ein Urheberrecht für das digitale Zeitalter muss auch die berechtigten Interessen der Werknutzer berücksichtigen, um gesellschaftliche Akzeptanz zu erfahren.

„Fair Use“ ist grundsätzlich eine feine Sache, und es ist allemal besser, als grundsätzlich jede Benutzung eines Werkes, der keine kommerzielle Absicht zu Grunde liegt, zu verdammen, nur weil sie jetzt überwachbar und gefährlich für einige Geschäftsmodelle geworden ist.

Unabhängig davon, dass Fair Use nur einen Bruchteil der Probleme löst: Das Problem bei Fair Use, das immer eine Fallentscheidung wäre, sieht man in den USA: Fallentscheidungen führen zu rechtlicher Unsicherheit aufgrund potentieller Klagen. Bei etwas wie Fair Use, das in der Regel bei vielen täglich mehrfach Anwendung finden würde und somit keine Ausnahme wäre, ist das problematisch: Die innere Schere kommt bei Privatpersonen bei rechtlicher Unsicherheit schnell zum tragen, weil sie sich im Gegensatz zu Konzernen keine Klagen leisten können und wollen.

Das Recht wird ein Papiertieger.

Dieses Problem kann man versuchen, gesetzlich minimieren, aber man kann es nicht eliminieren.

Insgesamt aber trotzdem ein sehr erfreuliches Signal aus den Reihen der CDU/CSU.

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Filed Under: Urheberrecht Tagged With: CDU/CSU, Fair Use

CDU/CSU und Rechte im Internet: Mal so, mal so

11. Oktober 2011 by Marcel Weiß 1 Comment

Es ist wirklich erstaunlich, wie immer wieder Mitglieder von CDU/CSU unterschiedliche Positionen zum geltenden Recht einnehmen, je nachdem, ob es um Überwachung von Bürgern oder die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen im Netz geht.

Christopher Lauer von den Piraten fasst es gut zusammen:

Wir haben da z.B. einen Herrn Uhl [Hans-Peter Uhl, Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion], der moniert man müsse sich halt nicht wundern, dass so was passiert, wenn man bezüglich Computerüberwachung keine Rechtssicherheit schaffe.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ein Innenpolitiker der CSU rechtfertigt einen Eingriff in Grundrechte damit, dass es ja keine Rechtssicherheit gab. Welcher CDU- oder Politiker einer anderen Partei sagt z.B. beim Thema Filesharing, dass man sich nicht wundern dürfe das so etwas passiert, weil es da keine Rechtssicherheit gibt? Nein, da geht es ja nicht um Grundrechte, da geht es um Geld. Da kann man schon mal Two- oder Three Strikes fordern, oder ne Vorratsdatenspeicherung oder Websperren. Da müssen ja Firmeninteressen geschützt werden.

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Filed Under: Netzpolitisches Tagged With: CDU/CSU, Staatstrojaner

Siegfried Kauder wäre nach seinem 2-Strikes-Modell jetzt eine Unachtsamkeit vor der Trennung vom Internet

29. September 2011 by Marcel Weiß Leave a Comment

Vor wenigen Tagen trat Siegfried Kauder (Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, CDU) mit dem Vorschlag eines 2-Strikes-Modells für Urheberrechtsverletzungen an die Öffentlichkeit: Eine Verwarnung, danach Zwangstrennung vom Internet. Provider und ‚Rechteinhaber‘ arbeiten zusammen, kein Gericht, keine Unschuldsvermutung.

Herr Kauder hat nun offensichtlich auf seiner eigenen Website selbst gegen das Urheberrecht verstossen.

Telepolis:

Alexander Double von Piratig.de präsentiert Kauder in einem Beitrag auf Abgeordnetenwatch nämlich zwei Links auf Fotos von der Johanneskirche in Donaueschingen und der Hornberger Burg, die sich sowohl auf seiner Domain als auch anderswo im Web finden – und zwar mit konkreten Herkunftsangaben, die bei Kauder fehlen. Double fordert Kauder deshalb auf, die Lizenzen für die Nutzung der Bilder vorzulegen und macht ihn darauf aufmerksam, dass bei deren Fehlen eine Urheberrechtsverletzung vorliegen würde.
[..]
Nachdem Double dies in seinem Blog gepostet hatte, fand ein Leser, der sich Syd Mounep nennt, mit Hilfe der Google-Bildersuche heraus, dass ein Teil von Kauders Header-Grafik möglicherweise ungenehmigt vom Freilichtmuseum Vogtbauernhof und ein weiters grafisches Element von einer Schwarzwald-Touristikseite übernommen wurde.

Siegfried Kauder würde also nach seinem eigenen 2-Strikes-Modell jetzt die erste Verwarnung von seinem Provider kassieren. Eine weitere Unachtsamkeit und der Internetzugang des Bundestagsmitglieds müsste weg sein. Kein Google, keine News, keine Emails mehr für drei Wochen.

Oder würde es mit Herrn Kauders 2-Strikes für Bundestagsmitglieder eine Ausnahmeregelung geben?

Das mag alles recht komisch wirken und Herr Kauder wird das sicherlich als Farce abtun. Das Problem dabei ist nur, dass unser aktuelles Urheberrecht fast alles verbietet und gleichzeitig zu etwas sehr Undurchsichtigem und Komplexem in der Wechselbeziehung mit der Digitalisierung geworden ist.

Es wird hier sehr deutlich, wie leicht Urheberrechtsverletzungen heute stattfinden können. Kann die einzige Antwort darauf härtere Strafen sein? Eine Antwort, die in letzter Instanz auch Herrn Kauder und sicher auch viele seiner Kollegen treffen würde/müsste?

Wird Herr Kauder, wird die CDU/CSU, das irgendwann selbst realisieren?

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Filed Under: Urheberrecht Tagged With: CDU/CSU, Three Strikes, Two Strikes

Two Strikes in Deutschland, weil Three Strikes in Frankreich nicht funktioniert?

27. September 2011 by Marcel Weiß 2 Comments

Siegfried Kauder (CDU, Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages) hat sein angekündigtes 2-Strikes-Modell vorgestellt. Spiegel Online:

Seine Idee: Ein Warnmodell, bei dem Rechteinhaber sich bei den Providern über Copyright-Sünder beschweren. Erst gibt es einen Hinweis, im wiederholten Fall dann Internet-Entzug – ganz ohne Gerichtsverfahren. Verfassungsrechtliche Bedenken hat er dabei nicht, denn die Sperre soll nur für einen kurzen Zeitraum gelten. „Ich denke da an drei Wochen“, so Kauder.

Mit diesem Modell will er vermeiden, dass wie bisher das Strafrecht bemüht werden muss, um Copyright-Sünder zu bestrafen.

Die Umkehr der Beweislastpflicht beim Weglassen eines Schrittes ist nur leicht aber immerhin noch ein bisschen schlimmer.

Zu glauben, dass ein kürzerer Strafzeitraum etwas verfassungswidriges weniger verfassungswidrig macht, ist, gelinde gesagt, kreativ.

Das menschenrechtsverletzende Strikes-Modell, egal mit wie vielen Schritten, bleibt ein demokratisch ausgesprochen gewagtes Modell, weil es das aushebelt, was man gemeinhin Rechtsstaat nennt.

Bleiben drei offene Fragen:

1. In Frankreich funktioniert Three Strikes nicht, warum soll Two Strikes in Deutschland funktionieren?

2. Warum ist eine Gegenmassnahme beim Songdownload richtig, die beim Download von Kinderpornographie verworfen wurde?

3. Ich hoffe, ich darf dann als Rechteinhaber, denn das bin ich laut deutschem Urheberrecht wie auch fast jeder andere Bundesbürger, mich beim zuständigen Provider zweimal über Siegfried Kauder beschweren? Dann kann Herr Kauder mal Urlaub machen vom Internet. Sind ja nur drei Wochen.

–

Siehe auch die Digitale Gesellschaft.

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washatdiekoalitionunsgebracht.de ist whatthefuckhasobamadonesofar.com für CDU/CSU

15. November 2010 by Marcel Weiß 2 Comments

Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat (das allerdings unabhängige) whatthefuckhasobamadonesofar.com kopiert, herausgekommen ist washatdiekoalitionunsgebracht.de.

Original:

whatthefuckhasobamadonesofar

CDU/CSU-Ausgabe:

washatdiekoalitionunsgebracht

 

Die Inspiration wird im Impressum lobenswerterweise erwähnt:

washatdiekoalitionunsgebracht.de dankt whatthefuckhasobamadonesofar.com für die Idee.

Ein Glück für die CDU/CSU, dass es kein vergleichbares Leistungsschutzrecht für Webtools gibt, wie es die deutschen Presseverlage für ihre Angebote einfordern und damit auf offene Ohren bei der christlichen Union treffen.

(via Wolf Witte)

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