Valie Djordjevic auf irights.info über die Störerhaftung für WLAN-Betreiber:
… WeiterlesenLeider ist die Rechtslage sehr unsicher – es gibt keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen in dem Bereich, sondern die einzelnen Fälle werden vor Gericht entschieden. Das ist politisch so gewollt: Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme erklärt, dass eine gesetzliche Haftungsbeschränkung nicht erforderlich ist. Sie sei durch die Rechtsprechung bereits auf klar umgrenzte Sachverhalte eingeschränkt. Praktisch bedeutet das, dass Privatpersonen, die ein WLAN betreiben, aber auch Vereine oder Café-Besitzer, die WLAN für ihre Gäste anbieten wollen, in vielen Fällen rechtlich in Unsicherheit leben.
Die Fälle, die die Gerichte entschieden haben, lassen gewisse Leitlinien erkennen. Aus ihnen kann man Verhaltensregeln ableiten, um im Zweifel auf der sicheren Seite zu stehen.