7. Nov. 2012 Lesezeit: 3 Min.

Till Kreutzer über ein Urheberrecht für das 21. Jahrhundert

Till Kreutzer, Anwalt und Urheberrechtsexperte, unter anderem bekannt von irights.info, hat einen guten Artikel über das Urheberrecht für den Wirtschaftsdienst geschrieben: Auf dem Weg zu einem Urheberrecht für das 21. Jahrhundert.

Warum das Urheberrecht früher ein Orchideenfach war und heute Mainstreamthema ist:

Diese Beschreibung ist etwa bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts zutreffend. Bis dahin waren Privatpersonen schon rein faktisch nicht in der Lage, urheberrechtlich geschützte Werke im urheberrechtlichen Sinn zu nutzen, da es an Reproduktions- oder gar Verbreitungstechnologien in den Haushalten fehlte. Die Bürger konnten lediglich Bücher und Zeitungen lesen, Musik hören oder Filme anschauen. All dies sind Handlungen, die das Urheberrecht nicht erfasst, da der eigentliche "Werkgenuss" keine urheberrechtlich relevante Nutzung darstellt.

Erst mit dem Aufkommen erster Vervielfältigungstechnologien wie zunächst der Tonbandgeräte kamen Privatpersonen in Berührung mit dem Urheberrecht.

vs.

Der Dateiaustausch über Filesharing-Netze entspricht - auch wenn die Auswirkungen für die Rechteinhaber sehr viel schwerwiegender sein mögen - als Verhaltensschema dem "sharing" von selbst aufgenommenen Musiksamplern auf Leerkassetten, die auf dem Schulhof getauscht wurden. Anders als dort muss jedoch beim Online-Teilen und -Kommunizieren das Urheberrecht beachtet werden.

Für ein zeitgemäßes Urheberrecht müssen vielfältige Interessen berücksichtigt werden:

Es muss ebenso die Interessen derjenigen berücksichtigen, die mit ihren geistigen Schöpfungen oder Produktionen Geld verdienen und Investitionen amortisieren wollen, wie die Interessen der Allgemeinheit. Gerade letztere sind äußerst vielfältig und diffizil, werden hiermit doch so unterschiedliche Aspekte wie die Informations- und Kommunikationsfreiheit oder der Schutz der Privatsphäre, das Interesse an Bildung und Forschung, der Vermittlung von Kunst und Kultur, einer florierenden Kreativwirtschaft, Arbeitsplätzen und vielem mehr adressiert. 

[..]

Auch grundlegende Änderungen des Urheberrechts werden nicht dazu führen, dass die Veränderungen der Märkte und Nutzungsgewohnheiten aufgehalten oder gar zurückgedreht werden. Der Ruf nach besseren Gesetzen lenkt in vielen Fällen allenfalls vom eigentlichen Problem ab. Die Antworten zu den eigentlichen Fragen, wie etwa, wie mit journalistischen Inhalten zukünftig Geld verdient werden kann oder es gelingen kann, den Musikmarkt wieder auf Erfolgskurs zu bringen, wird man hier jedoch nicht finden. Das Urheberrecht gibt zwar wichtige Rahmenbedingungen für den Markt vor. Es führt aber für sich genommen nicht dazu, dass auch nur ein Musikstück oder Buch mehr verkauft wird oder eine Person mehr ins Kino geht. Das wird auf dem Markt und über den Wettbewerb entschieden.

Kreutzer empfiehlt als kurzfristige Feinjustierungen mehr Nutzungsfreiheiten für Kulturinstitutionen, so dass diese ihrem öffentlichen Auftrag besser nachkommen können (Die Archivregelungen des Urheberrechts stammen von 1965!) und Maßnahmen gegen den Abmahnwahn.

Mittelfristig fordert er eine Vereinfachung des Urheberrechts, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass heute nicht nur Rechtsexperten und Unternehmen mit dem Recht in Berührung kommen. Noch besser wäre, da stimme ich mit ihm überein, wenn Privatpersonen mit dem Urheberrecht gar nicht in Kontakt kämen:

Interessanter sind daher solche Konzepte, die letztlich dazu führen, dass Privatpersonen gar nicht mehr gegen das Recht verstoßen können. Sie basieren auf der (alten) Grundidee, dass Handlungen von Privatpersonen generell gestattet sind und hierfür mittelbar pauschale Vergütungen entrichtet werden, die nicht umgangen werden können. Vorbild für solche Regelungssysteme ist das Modell der Privatkopie und der Geräte- und Leermedienabgaben. 

Langfristig fordert Till Kreutzer eine Umkehr der Zweckentfremdung des Urheberrechts:

Das moderne Urheberrecht wurde seit jeher mit dem Schutzbedürfnis des Urhebers begründet. [..]

Bei genauerem Hinsehen entspricht das heutige Urheberrecht diesen Grundgedanken nicht mehr. Bei noch genauerem Hinsehen war das nie der Fall. Indes: Der Gedanke ist eigentlich sehr gerechtfertigt und sollte (wieder) fruchtbar gemacht werden. Man könnte überspitzt sagen, dass das Urheberrecht heute vor allem ein industriepolitisches Instrument ist, um Wirtschaftsinteressen durchzusetzen. Gegen den Schutz wirtschaftlicher Interessen über Immaterialgüterrechte spricht nichts, gegen die manipulative Verwendung von Argumenten und Begründungsschemata schon. Diese führen zu politischen Fehlentscheidungen und einer Verklärung der Sachlage.

[..]

Die im Urheberrecht angelegte - vermeintliche - Schicksalsgemeinschaft zwischen Urheber und Verwerter ist ein Geniestreich der Kreativwirtschaft und wohl einer der größten Lobbyerfolge aller Zeiten. Sie ist der Grund dafür, dass in Urheberrechtsdebatten sehr erfolgreich kulturelle, romantische und moralische Aspekte vorgeschoben werden (können), obwohl es fast ausschließlich um reine Wirtschaftsinteressen, genauer darum geht, den Verlagen, Musik- oder Filmunternehmen weitergehende Monopole zur Gewinnmaximierung zu bescheren. 

Seine Lösung:

Eine konzeptionelle Lösung läge darin, die Interessen von Urhebern und Verwertern regelungssystematisch zu trennen. Man könnte in diesem Zuge ein "richtiges" Urheberrecht schaffen, das den Interessen der Kreativschaffenden tatsächlich gerecht wird (das z.B. als wesentliches Element neben den Persönlichkeitsrechten ein starkes Urhebervertragsrecht aufweist). Neben das Urheberrecht wären spezielle Wirtschaftsrechte zu stellen, die gleichermaßen die wirtschaftlichen Interessen der Verwerter (Werkmittler) als auch einen funktionierenden Wettbewerb sichern. Anders als die heutigen Leistungsschutzrechte (die als "verwandte Schutzrechte" stark an das Urheberrecht angelehnt sind, ohne dass eine Begründung hierfür ersichtlich wäre) wären Urheber- und Verwerterrechte grundlegend unterschiedlich auszugestalten; die hieraus fließenden Rechtspositionen müssten stark auf die Bedürfnisse des jeweiligen Rechteinhabers zugeschnitten sein. 

Ich bin nicht sicher, wie nicht abtretbare Rechte, wie sie Till Kreutzer vorschlägt, in einer Welt der Arbeitsteilung sinnvoll anwendbar gemacht werden können, ich bin dem Vorschlag also eher skeptisch gegenüber eingestellt, aber es ist zumindest eine diskutable Position.

Till Kreutzer zur Begründung unter anderem:

Ein anderes Beispiel, an dem sich zeigt, wie sinnvoll eine systematische Trennung von Urheber- und Verwerterrechten wäre, ist die Schutzdauer. Die geltende Schutzdauer für Urheberrecht beträgt für alle Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (was häufig auf einen Schutz von über 100 Jahren hinausläuft). Begründet werden können derart lange Schutzfristen letztlich nur mit den Interessen des Urhebers an einer Alimentation seiner Erben oder mit persönlichkeitsrechtlichen Belangen. Aus ökonomischer Sicht sind sie viel zu lang und führen - in Händen der Verwerter - zu Ineffizienzen, nicht zu rechtfertigenden Wettbewerbsbeschränkungen und Wohlfahrtsverlusten.

Lesenswerter, langer Text, der die Problematik gut kondensiert.

Siehe zum Thema Urheberrecht auch die Übersichtsseite auf neunetz.com.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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