Im Januar dieses Jahres stellte Stefan Wehrmeyer eine IFG-Anfrage über fragdenstaat.de zum Gutachten. Als er das Gutachten erhielt, aber nicht veröffentlichen durfte, schuf er eine One-Click-Option, mit der jeder Bürger das Gutachten für sich anfordern konnte. Hunderte nutzten die Funktion. Stets hieß es in den jeweiligen Schreiben der Bundestagsverwaltung, man dürfe das Gutachten nicht veröffentlichen, aus urheberrechtlichen Gründen.
Das Urheberrecht wird zu einem neu entdeckten Instrument, um unliebsame Veröffentlichungen zu erschweren. Erst vor kurzem erhielt das Handelsblatt eine einstweilige Verfügung des Versicherungskonzerns Ergo, als man den Revisionsbericht zum sogenannten Lustreisenskandal veröffentlicht hatte. Als Begründung wurde die Verletzung des Urheberrechts angegeben. Das Handelsblatt führt hingegen an, urheberrechtliche Ansprüche müssten im Lichte der Pressefreiheit ausgelegt werden.
Je mehr Menschen frei von Insitutionen veröffentlichen können, und veröffentlichen heißt hier nicht, heute etwas auf Papier drucken, das morgen weggeschmissen wird, sondern Informationen zur Verfügung stellen, die auch übermorgen und in einem Jahr noch sofort abrufbar sind, je mehr Menschen das also machen können, desto stärker werden alle Werkzeuge ausgenutzt werden, um diese Zunahme an Öffentlichkeit auszubremsen.
Das aktuelle Urheberrecht bietet sich dafür schlicht an.