Dirk von Gehlen war am Montag als Experte im Unteraussschuss "Neue Medien" des Bundestages und ist mit Fragen wieder nach Hause gefahren:
Warum muss sich ein Bundestagsunterausschuss eigentlich mit Geschäftsmodellen befassen?
Klar, es geht um gesetzliche Rahmenbedingungen und um ein Verständnis dafür, wie Kunst und Kultur im Zeiten der Digitalisierung entstehen. Aber im Kern basiert die Fragestellung auf der Annahme, dass ein funktionierendes Urheberrecht zwingend dazu führen müsse, dass die gelernten Geschäftsmodelle weiterhin funktionieren bzw., dass es da eine kausale Verbindung gebe. Aber: Ist das so? Sollte der Gesetzgeber sich tatsächlich aus dieser Perspektive mit den Folgen der Digitalisierung befassen?
Das ist eine sehr wichtige Frage. Die Antwort lautet meines Erachtens nein. Unabhängig davon waren die Aussagen der geladenen Experten zu den Geschäftsmodellen auf einem eher niedrigen Niveau a la "Ja, da gibt es so Startups wie Spotify, da zahlen die Leute auch. Ist aber alles gar nicht so einfach.". Solche Aussagen helfen niemandem weiter. Aber natürlich sind Vertreter von Verbänden auch keine Experten. Wer Aussagen zu digitalen Geschäftsmodellen will, sollte Ökonomen einladen. Selbst in deutschen Universitäten dürfte sich der eine oder andere finden, der sich damit beschäftigt.
Zurück zur Frage der Kausalität, die Dirk von Gehlen aufwirft. Ich glaube, dass es eine gibt, diese aber temporär ist: Tatsächlich verlangsamt das bestehende Urheberrecht, weil es rein ökonomisch betrachtet ein Monopolrecht auf Verwertung ist, die Veränderungen in den Geschäftsmodellen. Es hält sie aber nicht auf.
Die Kreativbranchen sind einer Disruption ausgesetzt, der sie sich widersetzen können, weil ihre Prozesse gesetzlich abgesichert sind. Das macht Veränderungen schwerer als in Branchen, in denen keine Gesetze Prozesse schützen. Aufhalten lassen sich diese aber nicht. Warum? Weil die veränderten Rahmenbedingungen die Auslöser sind. Und diese Rahmenbedingungen können nicht mit Gesetzen weggeschrieben werden. (Zumindest nicht in einem demokratischen Rahmen. Letztlich lässt sich gesetzlich auch festschreiben, dass man sich in der Öffentlichkeit nur mittels silly walking fortbewegen darf, wenn man dafür eine Mehrheit findet, die man nicht finden wird.)