Leonhard Dobusch spricht auf netzpolitik.org von einer 'Zeitenwende im Urheberrecht':
Mit seinem heutigen Urteil hat sich das deutsche Bundesverfassungsgericht überraschend deutlich für ein Recht auf Sampling ausgesprochen und damit der bislang praktisch bedeutungslosen „freien Benutzung“ des § 24 UrhG neues Leben eingehaucht. Denn wenn Sampling im Musikbereich in bestimmten Grenzen möglich ist, warum sollte eine freie Benutzung dann nicht auch in anderen Bereichen, in denen ein neues Werk unter Verwendung bestehender Werke entsteht, möglich sein? Zwar werden dadurch nicht automatisch auch andere Formen digitaler Netzkultur wie beispielsweise Meme legalisiert, aber die Bedeutung der Entscheidung ist dennoch kaum zu unterschätzen. Sie markiert eine Wende weg von allzu restriktiver Auslegung eines überbordenden Urheberrechts hin zu einem alltagstauglicheren Schutzniveau. Bleibt die Frage, ob auch der Gesetzgeber diese Wende nachvollzieht oder unter dem zu erwartenden Lobbydruck der Musikindustrie einknickt.