Richard Meusers auf Spiegel Online:
Wer einem Wahrnehmungsvertrag mit der Gema hat - wie der Komponist und Textdichter Bela Barney Felsenheimer und der Ärzte-Musikverlag PMS - kann bestimmte Onlinenutzungen von diesem Vertrag ausschließen.
Wer das tut, behält die Online-Rechte (welche, zählt der Gema-Berechtigungsvertrag detailliert auf) und lässt in Deutschland durch die Gema nur die anderen Offline-Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte vertreten. Wer das tut, muss mit YouTube, Spotify, Simfy und all den anderen Online-Anbietern direkt verhandeln. Ob der Musikverlag PMS und Bela B. einen entsprechenden Gema-Vertrag haben, ist unklar.
Mir war bis jetzt nicht bekannt, dass das so einfach möglich ist.