heise berichtet über den nun beigelegten Rechtsstreit zwischen Eminem und Universal:
Wieviel Eminem bekommt, bleibt geheim. Universal will vermeiden, dass ein Präjudiz geschaffen wird. Denn es läuft eine ganze Reihe ähnlicher Klagen anderer Musiker gegen verschiedene Label. Die bis Anfang des Jahrtausends üblichen Verträge sehen für Lizenzeinnahmen eine höhere Beteiligung der Urheber vor als bei Verkäufen. Den Vertrieb von MP3-Dateien und Klingeltönen behandelten die Labels allerdings rechtswidriger Weise nicht als Lizenzgeschäft, sondern als Verkauf.
Die rechtswidrige Behandlung des MP3-Datei-Vertriebs als Verkauf ist auch vor dem Hintergrund interessant, dass die Labels einen Weiterverkauf 'gebrauchter' MP3-Dateien untersagen wollen, wie unter anderem der Fall ReDigi zeigt. Wie so oft machen sich die Majorlabels die Welt so wie sie ihnen gefällt.
Die Unverschämtheit der Majorlabels und hier konkret von Universal scheint keine Grenzen zu kennen:
Dabei machten sie sogar die bei physischen Tonträgern üblichen Abzüge geltend, etwa für "Verpackungskosten" oder Urheberrechtsabgaben für "mechanische Vervielfältigung". Selbst das aus Zeiten der Schellackplatten stammende Pauschale für auf dem Vertriebsweg zerbrochene Tonträger fehlte nicht.