Laut Richtlinie 1.1 des Pressekodex’ darf die “Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind”, “nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden”. Denn damit schließe derjenige, der “ein Informationsmonopol anstrebt”, “die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.”
Dies sehe ich im Fall der Kooperation des “Spiegel” mit Wikileaks gegeben.
Nach dem aktuellen Vorgehen von WikiLeaks und Medienpartnern werden die Depeschen über die nächsten Monate Stück für Stück veröffentlicht. Wie ich in meiner WikiLeaks-Übersicht ausführte, verfolgt WikiLeaks damit eine außerordentlich erfolgreiche Strategie für maximale Aufmerksamkeit (bzw. für eine möglichst lange Präsenz in den Medien), weil es immer wieder Neues zu berichten gibt.