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Die Daten-Doppelmoral der deutschen Presseverlage

10. Januar 2011 by Marcel Weiß 10 Comments

Thomas Knüwer schreibt über das Listenprivileg und damit die Doppelmoral der mit personalisierten Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) handelnden deutschen Presseverlage beim Thema Datenschutz.

Wikipedia zum Listenprivileg:

Das Listenprivileg ist eine Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht, die es erlaubt, personenbezogene Daten zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Es ist somit unter anderem die Rechtsgrundlage für den Adresshandel.

Eigentlich hätte das Listenprivileg im Rahmen einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Juli 2009 abgeschafft werden sollen, aber, so Wikipedia weiter:

Das Gesetzesvorhaben wurde in diesem Punkt von verschiedenen Branchenverbänden scharf kritisiert. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) befürchteten eine Belastung der Wirtschaft, eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs sowie Nachteile für die Verbraucher. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) argumentierte, dass die Neugewinnung von Abonnenten zu über 60 Prozent von der Leserwerbung per Brief abhänge, welche wiederum auf dem Listenprivileg basiere. In der Folge habe die Änderung des BDSG die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden gedroht, so warnten BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

(Hervorhebung von mir)

Thomas Knüwer:

Ein Skandal, denken Sie? Warum weiß ich davon nichts?

Ganz einfach: Weil die Branche, die dies betrifft die Medienbranche ist – allen voran die Zeitungs- und Zeitungsverlage. Sie gehören zu den größten Adressdatenhändlern der Republik. Deshalb auch bekommen Sie, liebe Leser, diese nervigen Anrufe von Callcentern, die behaupten, Sie hätten an Gewinnspielen teilgenommen, an die Sie sich nicht erinnern können. Deshalb auch bekommen Sie Werbebriefe von Magazinen und Zeitungen – und von anderen Unternehmen, die Datenbankkunden dieser Verlage sind.

In Verbindung mit als aktuellstem Beispiel dem platten, boulevardesken und vor Sachfehlern strotzenden Titelartikel des Spiegels, der fälschlicherweise u.a. vor dem Verkauf von Nutzerdaten durch Facebook warnt, ist das in der Tat ein, anhaltender, Skandal.

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Filed Under: Datennutzung Tagged With: Listenprivileg

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. Pecu700 says

    11. Januar 2011 at 09:52

    Hallo, dies ist ein ziemlich informativer Blog! Die meisten Artikel sind häufig wirklich kreativ und aufschlussreich geschrieben!

    Grüsse Melanie
    PKV Versicherungsvergleich

  2. tobmaster says

    11. Januar 2011 at 10:22

    SPAM!

  3. Enno Lenze says

    11. Januar 2011 at 10:34

    Nein, das sind Produktinformationen ;)

  4. Marcel Weiss says

    11. Januar 2011 at 11:39

    Ja. Kommentar ist markiert.

Trackbacks

  1. Interessante Links am 12. January 2011 » January, December, WordPress, Free, Design, Google » Generation ZweiNull sagt:
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    […] Die Daten-Doppelmoral der deutschen Presseverlage10. January 2011 […]

  2. Die Datenwoche im Datenschutz (KW2 2011) | Externer Datenschutzbeauftragter Bayern sagt:
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    […]  Das Listenprivileg ist eine Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht, die es erlaubt, personenbezogene Daten zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Es ist somit unter anderem die Rechtsgrundlage für den Adresshandel. Mehr… […]

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    15. Januar 2011 um 16:45 Uhr

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  4. Datenschutz in der Datenwoche: Jahresrückblick 2011 | Das Datenschutz-Blog sagt:
    28. Dezember 2011 um 12:12 Uhr

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  6. Datenschutz in der Datenwoche: Jahresrückblick 2011 | Externer Datenschutzbeauftragter Bayern | sagt:
    27. Dezember 2015 um 08:55 Uhr

    […] Das Listenprivileg ist eine Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht, die es erlaubt, personenbezogene Daten zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. […]

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