Darauf kann man gar nicht oft genug hinweisen: Während in deutschen Massenmedien und Blogs permanent Panikmache zu Google und Facebook betrieben wird, liegt der eigentliche Datenskandal an ganz anderer, grundsätzlich verschwiegener Stelle: Dem Listenprivileg.
Das Listenprivileg erlaubt Zeitungsverlagen, die einen Verkauf von persönlichen Daten bei Google und Facebook herbeiphantasieren, im Gegensatz zu diesen tatsächlich den direkten Handel mit persönlichen Daten.
… WeiterlesenOTTO darf Dritten sogar mitteilen, WAS man bei OTTO gekauft hat. Möglich ist das durch das oben angeführte „Listenprivileg“, eine Ausnahmeregelung, die das von der Bundesregierung gerne im Zusammenhang mit Facebook und Google zitierte Recht auf Informationelle Selbstbestimmung de facto aushebelt und ad absurdum führt.
Dieses Listenprivileg sieht vor, dass Versandhäuser, Zeitungsverlage oder auch Direktmarketing-Firmen Kundenlisten erheben dürfen, wobei einer Person neben Name, Anschrift und Telefonnummer auch jeweils ein Zusatzkriterium zugeordnet werden darf.