Darauf kann man gar nicht oft genug hinweisen: Während in deutschen Massenmedien und Blogs permanent Panikmache zu Google und Facebook betrieben wird, liegt der eigentliche Datenskandal an ganz anderer, grundsätzlich verschwiegener Stelle: Dem Listenprivileg.
Das Listenprivileg erlaubt Zeitungsverlagen, die einen Verkauf von persönlichen Daten bei Google und Facebook herbeiphantasieren, im Gegensatz zu diesen tatsächlich den direkten Handel mit persönlichen Daten.
OTTO darf Dritten sogar mitteilen, WAS man bei OTTO gekauft hat. Möglich ist das durch das oben angeführte „Listenprivileg“, eine Ausnahmeregelung, die das von der Bundesregierung gerne im Zusammenhang mit Facebook und Google zitierte Recht auf Informationelle Selbstbestimmung de facto aushebelt und ad absurdum führt.
Dieses Listenprivileg sieht vor, dass Versandhäuser, Zeitungsverlage oder auch Direktmarketing-Firmen Kundenlisten erheben dürfen, wobei einer Person neben Name, Anschrift und Telefonnummer auch jeweils ein Zusatzkriterium zugeordnet werden darf. Beispiel: Schulbildung, oder Beziehungsstatus, Einkommensklasse, Raucher/Nichtraucher etc.
Durch die gesetzliche Beschränkung auf jeweils eine einzige Zusatzinformation soll der Datenschutz des Individuums gewahrt bleiben.
Immer wenn Vertreter eines Unternehmens, und dazu zählen mittlerweile leider auch allzu oft Journalisten, einem anderen Unternehmen Unmoralisches vorwerfen, dann geht es in Wirklichkeit um konkurrierende Geschäftsmodelle.
Deswegen lesen wir über das im Vergleich harmlose Facebook oder Google so oft und nie über das Listenprivileg, das auch zu den Grundlagen des Geschäftsmodells hiesiger Presseverlage zählt.
Gutjahr weiter:
Das Kundenregister des größten Datenhändlers des Landes liest sich wie das Who-is-Who der deutschen Medienszene: Axel Springer, Frankfurter Allgemeine, Financial Times, Gruner und Jahr, Gong Verlag, Handelsblatt, Manager Magazin, Readers Digest, Ringier Verlag, Süddeutsche Zeitung, sky, Der Spiegel, Weltbild. Als (freier) Mitarbeiter des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks möchte ich hierbei ausdrücklich betonen: Auch die GEZ arbeitet mit gehandelten Adressdateien.
[…] Listenprivilegierte mir war das nicht so klar – was sagt Herr Weichert eigentlich dazu? […]