Falls sich jemand fragt, wie es auf Seiten derer aussieht, die stur an einem alten Urheberrecht festhalten wollen, der findet in diesem Artikel von Michael Hirschler auf dem freienblog vom DJV die Antwort: Polemik, der feste Glaube an die eigene Eloquenz und keine stichhaltigen Argumente. Das ist die Parole.
Interessant ist aber folgendes, was er über einen Text von Stefan Niggemeier und die allgemeine Debatte schreibt:
Irgendwie ist es ziemlich seltsam, dass unheimlich viel Metaphorentabus umgelegt werden, Geschäftsmodelle eingefordert werden, aber nicht zur Kenntnis genommen wird, ausgerechnet vom kritischen BILD-Verfolger, dass ja schon jemand ein schönes, schnelles und allmächtiges Geschäftsmodell aufgebaut hat. Und also schon viel Geld, so einige Milliarden wohl, mit Inhalten, ihrer Weiterleitung, Anzeige und Verlinkung macht.
Von wem die Rede ist? Sie wissen es schon. Von den Netzmastodonten, der Firma Google und auch der Firma Zuckerberg, vulgo Facebook.
Das ist mittlerweile ein gängiges Vorgehen von Urheberrechtsverteidigern. Da sie einen Feind mit Gesicht brauchen, nehmen sie (neben den Freaks der „Netzgemeinde„) die größten Unternehmen im Netz, die sie finden können. Diese werden dann zum Feind ummodelliert. Vollkommen egal, ob das etwas mit der Realität zu tun hat. Denn das ist eine einfacher zu vertretende (und einfacher in eine schöne Narration verpackbare) Position.
Aber schauen wir uns diese ‚Argumentation‘ doch einmal an:
Sowohl Google als auch Facebook halten sich an geltendes deutsches Recht. Was haben sie sich vorzuwerfen?
Nur eins: Ein erfolgreiches Geschäftsmodell im Internet.
Google verdient Geld, indem es Informationen sortiert und daneben Werbung schaltet. Das meiste Geld verdient Google übrigens mit transaktionalen Suchen, also wenn jemand etwas kaufen und sich über das Produkt informieren will. Man ahnt es bereits: In diesen Suchen werden nicht einmal mehrheitlich die rechtlich zulässigen Snippets von wertvollen, urheberrechtlich geschützten Werken von zum Beispiel Presseverlagen angezeigt sondern etwa Produktseiten mit Produktbeschreibungen.
Was ist mit Facebook? Facebooks Leistung steckt in der Vernetzung der User. Auf dieser Grundlage gibt es ein eigenes Angebot, eine Plattform mit Diensten von Drittanbietern und Werbung.
An welcher Stelle bitte ist Facebook heute an Urheberrechtsverstößen beteiligt?
Sie sind für den Autoren nur “Sündenböcke” für die Fehler von Musikindustrie und Verlegern.
Ja, das kann durchaus anders gesehen werden. Es könnte durchaus auch von einem verdächtigen Schweigen in Sachen Google gesprochen werden. Ein Schweigen darüber, dass diese Firma aktiv daran mitarbeitet, dass deutsche Urheberrecht (und das in vielen anderen Ländern) zu seinen Gunsten zu verändern, und wo das Recht nicht verändert werden kann, einfach die Praxis. Der Rest wird schon folgen. Die Adepten von Google reden viel über Remix, Verkürzung des Schutzes von Urheberrechten, Einführung von Fair Use, Abschaffung des Schutzes von Fotos – und so weiter und so fort. Und nie über den mächtigen Netzmonopolisten, der so wenig vom Urheberrecht und anderen Bürgerrechten***** hält.
Und hier fängt das Problem mit der Position „Google ist der Feind“ an: Sobald über ein weniger restriktives Urheberrecht gesprochen wird, das auch der gesamten Gesellschaft und nicht nur dem rechteverwertenden Monopolisten zugute kommt, wird Nähe zu und Unterstützung von Google vorgeworfen.
Das ist absurd.
Wenn jeder von einem weniger restriktiven Urheberrecht profitiert, dann eben auch Unternehmen, und dann gehört dann eben auch Google dazu. Alles, was Google, Facebook oder andere Webdienste innerhalb des geltenden Rechtes machen, können auch andere Unternehmen, können auch Presseverlage, Filmstudios und, ja, sogar freie Journalisten machen.
Wo liegt das Problem, wenn Google innerhalb des geltenden Rechtes Geld verdient? Dürfen sie das aus irgendeinem Grund nicht?
Und noch viel wichtiger: Sollten wir unser Urheberrecht davon abhängig machen, welche Handlungsspielräume Google oder Facebook bekommen? Wenn ja, warum?
Oder sollten wir vielleicht eher die gesamtgesellschaftliche Situation betrachten, in der Webdienste wie die eben genannten auch eine Rolle spielen, wenn jeder Bürger mehr mit Werken machen kann?
Wer auf das böse Google schielt und dem nichts gönnt, der müsste auch gegen die Gemeinfreiheit von Werken sein, die vom bösen Google genutzt werden kann.
Wie dem auch sei. Menschen wie Michael Hirschler scheinen nicht an einer ernsthaften Debatte zur Zukunft des Urheberrechtes interessiert zu sein, weil sie in ihrer Arroganz und Ignoranz davon ausgehen, bereits zu wissen, wie es auszusehen hat: So wie es heute schon ist.
Im übrigen: In Hinterzimmern werden international TRIPS, ACTA und co. ausgehandelt. In Hinterzimmern wird national das Presseleistungsschutzrecht ausgehandelt. Seit Jahrzehnten arbeiten große Unternehmen wie der Disney-Konzern erfolgreich daran, das Copyright/Urheberrecht weltweit zu maximalisieren. Sie haben es geschafft, die Kultur in eine industriell geprägte Geißelhaft zu nehmen.
Ein konkretes Beispiel, wozu dieser weitgehend ignorierte Kulturskandal geführt hat: Ökonomen gehen davon aus, dass eine optimale Urheberrechtsschutzfrist bei 15 Jahren liegt. Das ursprüngliche Copyright lag bei initialen 14 Jahren. Die Frist des heutigen Urheberrechts liegt in Deutschland bei 70(!) Jahren nach dem Tod des Urhebers. Zum Vergleich: Die Laufzeit von Patenten beträgt 20 Jahre.
Aber Google ist der große Feind, weil es viel Geld im Internet verdient?
Ich glaub, es hackt.
***
ulrikelanger says
Sehr gut. Übrigens: Wundert Dich wirklich, dass Hirschler das hier nicht kritisiert? :
„In Hinterzimmern wird national das Presseleistungsschutzrecht ausgehandelt.“
Der DJV saß doch teilweise mit in den Hinterzimmern. Dort glaubt man offenbar bis heute, die Urheber würden irgendwie von einem Leistungsschutzrecht profitieren.
Christian says
„Aber Google ist der große Feind, weil es viel Geld im Internet verdient?“
Der Autor schreibt hier von Google als Suchmaschinenbetreiber und sieht hier keine rechtlichen Probleme. Aber um die Webseiten-Suchmaschine geht es wohl nicht. Drei Beispiele:
1) Google saugt (scannt) auch Bücher ein, indiziert sie und bietet sie an, ohne dafür zu bezahlen. Der Content wird den Verlagen regelrecht aus den Händen gerissen.
2) Mit Google ist wohl auch YouTube gemeint, welches ja zu Google gehört. YouTube profitiert schon immer in hohem Maße davon, dass urheberrechtlich geschütztes Material eingestellt wird.
3) Google News, bei dem journalistische Inhalte (die aber ohnehin nur Mainstream-Mindcontrol-Bullshit sind – anderes Thema) aufgesaugt und aufbereitet dargeboten werden. Automatisiert, und natürlich ohne dafür zu bezahlen.
Nur mal um -beispielhaft- drei Punkte anzusprechen, die der Autor schlicht weggelassen hat. Und bei denen schon deutlich wird, dass Google wirken möchte, um diese Vorgehensweisen als legal und rechtens durchzuboxen.
AppleOutsider.de - Sebastian P says
Na ja also Dir ist schon klar dass Facebook ein Microblogging-Dienst ist auf dem heute jeder Hinz und Kunz Vollzitate von Webseiten bringt, Bilder in die eigene Bildergalerie kopiert etc. pp.?
Zu sagen Facebook würde kein Geld mit Urheberrechtsverletzungen verdienen gilt glaube ich nur so lange wie man keine einzige Verlinkung finden würde auf den Walls der einzelnen User. Und nur selbst produzierten Content.
Wenn überhaupt ist Facebook sogar noch schlimmer als Google was das Thema angeht. Du musst nur mal Facebook und Urheberrecht in Google reinwerfen. Oder Abmahnung dazu tun. Das Thema ist doch schon lang und breit durchgekaut.
Und mit der Formel „die nehmen Leute die ein funktionierendes Geschäftsmodell haben“ machst Du es Dir wirklich viel zu einfach. Das ist doch eher ein Nebeneffekt. Wer würde sich schon logisch an jemanden halten der kurz vor der Pleite steht? Ich meine so als erstes Ziel für eine mögliche Abgabe.
Marcel Weiss says
Exakt. Das ist schon sehr ärgerlich.
Marcel Weiss says
OK, ein paar Richtigstellungen zu diesen oft kursierenden Mythen:
„1) Google saugt (scannt) auch Bücher ein, indiziert sie und bietet sie an, ohne dafür zu bezahlen. Der Content wird den Verlagen regelrecht aus den Händen gerissen.“
Nein, wird er nicht. Google bleibt auch hier innerhalb des geltenden Rechts. Deswegen gab es das Google Books Settlement und deshalb gibt es das Projekt nicht in dem Umfang, in dem es geplant war.
Ganz konkret: Wo reisst Google bei Google Books den Verlagen Rechte aus den Händen?
„2) Mit Google ist wohl auch YouTube gemeint, welches ja zu Google gehört. YouTube profitiert schon immer in hohem Maße davon, dass urheberrechtlich geschütztes Material eingestellt wird.“
Auch YouTube hält sich an geltendes Recht und entfernt z.B. urheberrechtlich geschützes Material, das unerlaubt hochgeladen wurde, wenn es entsprechende DMCA-Takedowns erhält oder entfernt nur die Audiospur, wenn die Rechteinhaber das wünschen. Das führt dann dazu, dass in Urlaubvideos auf einmal die Audiospur fehlt, weil im Hintergrund Musikfernsehen lief.
YouTube geht sogar so weit, dass es großen Konzernen Adminrechte gibt:
http://neunetz.wpengine.com/2011/12…
Was bitte kann YouTube denn noch mehr machen außer die Plattform komplett abzuschalten?
„3) Google News, bei dem journalistische Inhalte (die aber ohnehin nur Mainstream-Mindcontrol-Bullshit sind – anderes Thema) aufgesaugt und aufbereitet dargeboten werden. Automatisiert, und natürlich ohne dafür zu bezahlen.“
Google News nutzt nur die zulässigen Snippets, die nach dem allseits bekannten Paperboy-Urteil des BGH rechtlich zulässig sind. Google News zeigt in Deutschland keine Werbung und ist für sehr viel Traffic zu journalistischen Angeboten verantwortlich.
Ich sehe hier eher ein Angebot, das mehr Geschenk an die deutschen Medien ist denn irgendetwas anderes.
„Nur mal um -beispielhaft- drei Punkte anzusprechen, die der Autor schlicht weggelassen hat. „
Die habe ich nicht weggelassen. Es sind irreführende Aussagen, die auch hier schon mehrfach widerlegt wurden.
Dirk Westphal says
Möglicherweise bin ich ja durch das Leistungsschutzrecht intellektuell überfordert. Für mich jedenfalls gleitet Michael Hirschlers Argumentation vollends ins Absurde ab, wenn ich seinen Beitrag lese, der unmittelbar auf den oben zitierten folgte. Dieser neue Text ist zwar deutlich verständlicher geschrieben, gipfelt jedoch in Hirschlers haarsträubender Aussage, Google sei VERPFLICHTET, (Verlags-)Inhalte in seinem Suchindex abzubilden. Google habe eine „Durchleitungspflicht“, die man auch – quasi in einem Abwasch mit dem Leistungsschutzrecht – gesetzlich festschreiben solle:
O-Ton Hirschler:
„… Daher ist auf Grund der Marktmacht von Google juristisch von einer Durchleitungspflicht auszugehen. Also: Abwahl/Rauswurf [von Inhalten/Seiten, D.W.] nicht möglich. Richtig ist, dass es sinnvoll wäre, diese Pflicht zur Anzeige gesetzlich klar zu regeln, damit es nicht erst zu jahrelangen Gerichtsverfahren kommt. Und zwar zeitgleich mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts.“
http://bit.ly/yo2kxy
Man muss sich diesen Absatz mal auf der Zunge zergehen lassen. Ein maßgeblicher (?) Vertreter des DJV behauptet, Google hätte eine „Pflicht zur Anzeige“ von Inhalten, müsse aber gleichzeitig per LSR für diese Anzeige von Inhalten zahlen. Für die genauere Gestaltung des Google-Suchindexes müsse ein Gesetz her.
Wenn ich das nicht so gefährlich finden würde, müsste ich lachen.
Michael Hirschler says
@marcelweiss:disqus – sorry, aber Deine Bemerkungen im Kommentar zeigen eindrücklich, wie wenig kritisch
Du Dich mit Google beschäftigst. Zur Verteidigung von Google stellt Du
eindeutige Falschbehauptungen auf:
Zur Kritik von @twitter-31120637:disqus zu Google Books, die da lautete:
„1) Google saugt (scannt) auch Bücher ein, indiziert sie und bietet sie
an, ohne dafür zu bezahlen. Der Content wird den Verlagen regelrecht aus
den Händen gerissen.“
wirfst DU ein:
„Nein, wird er nicht. Google bleibt auch hier
innerhalb des geltenden Rechts. Deswegen gab es das Google Books
Settlement und deshalb gibt es das Projekt nicht in dem Umfang, in dem
es geplant war.“
Sorry, das genau ist das Problem einer verlogenen Debatte. Das ist eine glatte Falschdarstellung. Jeder halbwegs informierte weiß doch, dass es das Google Books Settlement gar nicht zustande gekommen ist. Letzter Stand: „Die US-amerikanische Authors Guild hat am 12. Dezember in dem
Google-Buchsuche-Verfahren einen Antrag auf Zulassung der Gruppenklage
gestellt. „
Nachzulesen in jeder guten Wikipedia, z.B. hier: http://en.wikipedia.org/wiki/G… oder bei der VG Wort auf Deutsch: http://www.vgwort.de/aktuelle-…
Sorry, aber das zeigt eben, wie einseitig pro Google argumentiert wird, zur Not auch mit falschen Darstellungen.
@ulrikelanger:disqus – sorry ebenfalls, aber die Aussage „Der DJV saß doch teilweise mit in den Hinterzimmern.“ fällt nun leider auch in die Kategorie der Polemik. Der DJV hat – gemeinsam mit der dju in ver.di – seine Stellungnahmen seit Beginn offen dargelegt, sie in verschiedenen Veröffentlichungen klar gemacht (hier z.B. nachlesbar http://www.djv.de/Leistungssch… und hat intensive und überhaupt nicht geheime Gespräche mit den Vertretern der Verlagsseite geführt, genau so wie der Kontakt mit der politischen Seite gesucht wurde, um Verbesserungen für Journalisten zu erreichen. Jeder Journalist, den es etwas interessieren würde, könnte sich dazu mit dem DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann unterhalten (hier zu erreichen: http://www.djv.de/Geschaeftsst….
ulrikelanger says
@twitter-19710144:disqus „Jeder Journalist, den es etwas interessieren würde“ – auch das ist eine reine Polemik. Woher wollen sie wissen, dass ich mir nicht in zwei Jahren intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema eine fundierte Meinung gebildet habe?
Deshalb ist es mir auch nicht entgangen, dass selbst in zwei Jahren langen Beratungen nicht konkretisiert wurde, was zahlungspflichtiger „gewerblicher Nutzer“ im Sinne des LSR sein würde. Zu befürchten ist: beispielsweise Blogs wie dieses hier, auf dem wir kommentieren. Setzen Sie sich doch mal mit dem DJV für eine Forderung der Präzisierung dieses Begriffs ein. Das wäre für die freien Journalisten, die Sie doch vertreten, ein sinnvollere Serviceleistung als Ihr oben verlinkter Beitrag, den eigentlich niemand verstanden hat.
DJV Berlin-Brandenb. says
Der DJV versucht sich immer wieder in Polemik bei den Themen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht, da es ihm an echten Argumenten fehlt. Ich frage mich ständig, warum kümmert sich Hirschler nicht endlich um die Freien, statt gegen den Willen der Basis immer wieder diesem unsinnigen Leistungsschutzrecht das Wort zu reden.
Es ist alles nur Wunschdenken der Verleger und es fehlt an jeglicher handfester Definition der Begriffe. Das Ergebnis ist absehbar: Google wird die Verlage aus den Suchergebnissen streichen und Googlenews zumachen oder nur noch mit Verlagen befüllen, die explizit auf das Leistungsschutzrecht verzichten werden. Belgien zeigt die Zukunft schon heute.
Bei der Reform der Urheberrechte sollten wir uns endlich zusammensetzen und zukunftsfähige Gesetze erarbeiten. Kurze Schutzfristen, eine Registrierung der länger zu schützenden Werke, ein „Fair Use“ für die Einbindung geschützter Werke in neue Schöpfungen und ein vernünftiges System zum einfachen one-klick Rechteerwerb wären einige überlegenswerte Punkte für die Zukunft.
Die Blockadehaltung viele Funktionäre und Politiker verhindert jede Weiterentwicklung. Mit Subventionen kann man den Untergang nur verzögern.
freie says
@ulrikelanger Die genaue Debatte kann ja erst losgehen, wenn ein Referentenentwurf zum Gesetz vorliegt. Denn ein konkreter Wortlaut ist ja bisher nicht von der Koalition beschrieben worden. Es wird also in der Tat eine transparente Gesetzesdebatte mit Anhörungen zur genauen Formulierung geben. Es ist übrigens eine aktuelle Kritik des DJV-Justiziars Benno H. Pöppelmann, dass es noch gar keinen präzisen Formulierungsvorschlag von der Regierung gibt. Im Zweifel einfach mal ansprechen. Kurz: Wir sind & bleiben dran, aber zehn Minuten für einen kleinen Rant dürfen auch mal sein…
freie says
@Klaus Minhardt alias „DJV BB“ – wenn Sie sich „für Freie“ einsetzen wollten, dann müssten Sie gegen „Fair Use“, für die Beibehaltung der Schutzfristen sein. Lesen Sie z.B. die Stellungnahme von FREELENS zum Thema Fair Use, Schutzfristen, Remix, da ist doch nicht nur der DJV dagegen. Was das Belgien-Szenario angeht: Ja, wenn ein LSR einfach mal so eingeführt wird ohne kartellrechtlichen Druck auf Google, DANN würde das so kommen. Also müsste zugleich das Kartellrecht bzw -amt aktiviert werden (u.a. Paragraph 32 GWB). Tun die Verlage das nicht, sind sie geliefert. Google ist eben ein erbarmungsloser Monopolist, der (aus-)schaltet und waltet, wie er will (ganz wie Axel Springer). Aber ehrlich gesagt, wäre mir neu, dass das nun aus Sicht der Netzpolitiker überhaupt ein Problem wäre, das wäre doch ganz in ihrem Sinne ;)
Marcel Weiss says
Danke für den Kommentar. Wo äußert sich denn die Basis? Findet das nur intern statt?
Fritz Iversen says
Ich verstehe nicht, warum – beide Seiten – sich so verbohren, die Debatte um Urheber- und sonstige Schutzrechte so unkonstruktiv zu führen. Die Argumente wurden zigfach herauf und heruntergebetet – die einen kann man nachvollziehen, andere teilweise, manche gar nicht. Interessant ist aber doch nur, welche legitimen(!) Interessenspositionen gibt es und wie lässt sich denen unter den sich wandelnden Bedingungen entsprechen.
Zum Beispiel ist das Nutzungsinteresse der Allgemeinheit absolut legitim. Es kann platterdings nicht sein, dass man Zeitungsartikel nicht mehr an „Freunde“ weiterreichen oder in Blogs zitieren dürfte. Meines Wissens will da auch niemand etwas dran ändern.
Nicht ganz ohne Sinn und Legitimität ist auch das Interesse der Verleger, sich künftig nicht allein in der Form eines Anzeigenblatt als Gratis-Zeitschrift finanzieren müssen, und ich meine vor allem zwar deshalb, weil damit der eigentliche „Daseinsgrund“ journalistischer Produkte keine Wertschöpfung mehr per se enthält, sondern nur noch als Mittel zum Anzeigenverkauf existiert.
Viel Legitimität sehe ich sowieso auf Seiten der Journalisten, deren berufliche Entwertung ja schon weit voran geschritten ist, und dies offenkundig deshalb, weil das klassische Finanzierungsmodell journalistischer Produkte von mehreren Zeiten gleichzeitig attackiert wurde.
Man könnte noch den Interessensstandpunkt der echten Leserschaft hinzufügen, aber lassen wir den mal beiseite.
Hat man die Interessensstandpunkte – hier ja nur ganz grob – herausgearbeitet (wie gesagt, Argumente sind da relativ wurscht), dann erkennt man am Horizont auch, dass niemandem damit gedient ist, wenn sich eine der 3 Seiten auf Kosten der anderen komplett und schonungslos durchsetzt. Zum Beispiel hätte die komplette Schutzlosstellung journalistischer Arbeit wohl zur Folge, dass die Zeitungs-/Magazinlandschaft bspw. in D auf 2 oder 3 crossmedial agierende Konzerne konsolidiert wird, weil nur die interessante Werbereichweiten zusammenkriegen und zudem noch das Rubrikengeschäft monopolisieren können.
Es ist recht witzig festzustellen, dass diejenigen, die so vehement für die Kopierfreiheit eintreten, so relativ wenig oder gar nicht darüber nachdenken, wie das, was sie so unbedingt kopieren dürfen wollen, QUALITATIV abgesichert werden könnte. Das ist gedanklich auf dem Niveau der Osterinsel-Ureinwohner, d.h. es fehlt an Überlegungen zur Nachhaltigkeit der ganzen Veranstaltung. Nachdem Motto: Ich will Artikel unbeschränkt kopieren dürfen, auch wenn die nur noch „werberelevantes Umfeld“ darstellen.
Kurzum, das Thema braucht eigentlich keinen Streit der Argumente, sondern eine Lösung, die allen Beteiligten das Weiterleben ermöglicht, und zwar wahrscheinlich „fakultätsbezogen“, d.h. für journalistische Produkte sind wahrscheinlich ganz andere Normen neu zu fassen als z.B. für literarische Produkte, Musik, Fotos oder Malerei. Es würden den verschiedenen Seiten dementsprechend gut tun, sich einfach mal den „gegnerischen“ Hut aufzusetzen und dann darüber nachzudenken, wie sich die drei großen Existenzfragen so lösen lassen, dass nichts Wesentliches dabei kaputt geht.
DJV Berlin-Brandenb. says
Das ist doch Unsinn! Sie vergleichen Äpfel mit Birnen. Das Kartellrecht kann Google nicht zur Durchleitung und Zahlung verpflichten. Da müssen die Verleger sich schon entscheiden ob sie Kohle oder Klicks wollen. Ihr Vergleich mit Energieversorgern stellt die Problematik auf den Kopf.
DJV Berlin-Brandenb. says
@google-326bdaf9007f421aea8c9b260abca848:disqus Ich verweise noch einmal auf meinen obigen Kommentar!Genau diese Diskussion ist nötig. Ein Schutz von 70 Jahre nach dem Tod nutzt Urhebern im Journalismus nichts. Bei Musik und Film haben wir eine etwas andere Lage. Ein Verzicht auf das Urheberrecht steht doch auch gar nicht zur Diskussion. Gesucht wird ein Vorschlag, der für alle Beteiligten ein Gewinn ist. Was spricht gegen die Registrierung aller Werke nach einer kurzen registrierungsunabhängigen Schutzfrist? Wer ein Werk erwerben möchte, der findet sofort den Rechteinhaber und muss nicht guttenbergen. Im hyperschnellen Internetzeitalter kann man nicht 3 Wochen den Rechteinhaber recherchieren. Es gäbe keine verwaisten Werke mehr. Außerdem würden Urheberrechte ähnlich Patenten behandelt.
Es wird auch immer wieder auf die Probleme mit dem „Fair Use“ in den USA hingewiesen. Man kann doch aus den Fehlern dort lernen und in Europa „Fair Use 2.0“ einführen.
Beim Leistungsschutzrecht kommt nur, dass man für die eigenen Mitglieder was davon abbekommen möchte. Die Teilhabe an der Beute macht etwas Falsches aber nicht richtig. Wo sind die eigenen Vorschläge des DJV zur Verbesserung der Situation? Ich höre im DJV auf Funktionärsebene immer nur die gleichen „50 reasons why not“ und das reicht mir nicht.
Es freut mich daher sehr, dass andere DJV-Funktionäre sich gegen unseren Landesverband stellen. Diese Ablehnung ist unser schönstes Lob.
Klaus D. Minhardt
Geschäftsführer und stv. Vorsitzender DJV Berlin-Brandenburg e.V.
damit „freie“ aka Hirschler sieht wer hier für DJVBB schreibt
vera says
Hirschler hat es wieder getan: http://frei.djv-online.de/angs….