Till Kreutzer beschreibt auf Zeit Online, wie Spotify dank der Besonderheit des Musikmarktes vier Jahre gebraucht hat, um die notwendigen Rechte für einen Start in Deutschland zu erhalten und schlägt einen Bogen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse:
Das LSR würde ähnliche Verhältnisse auf dem Markt mit innovativen Informationsdienstleistungen bewirken. Es soll ein geistiges Eigentumsrecht, ein Immaterialgüterrecht sein. Solche Rechte haben die Eigenschaft, dass jeder, der das hierdurch geschützte Gut nutzen will, vorher eine Erlaubnis (eine Lizenz) vom Rechteinhaber einholen muss. Tut er dies nicht, verstößt er gegen das Recht, ihm drohen Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und unter Umständen sogar strafrechtliche Sanktionen.
Massenhaft Lizenzen einzuholen, bedeutet massenhaft Verträge zu schließen. Dies wiederum ist mit enormen Transaktionskosten verbunden und erfordert spezielles Know-how. Neue kleine Anbieter wie Start-Ups verfügen in der Regel weder über die finanziellen Ressourcen noch über das Wissen, um diesen Aufwand zu leisten. Sie brauchen Jahre, oder schaffen es nie. Siehe Spotify.
Dieses Problem ist im Musikmarkt bekannt. Es ist sogar so bekannt, dass mittlerweile gar die EU-Kommission an einer Lösung arbeitet.
Deutschland bewegt sich mit dem geplanten Leistungsschutzrecht in die exakt entgegengesetzte Richtung. Das Problem wird noch dadurch verstärkt, dass es ein deutscher Sonderweg ist:
Angenommen, ein kleines Start-Up-Unternehmen – von denen innovative Online-Lösungen in aller Regel entwickelt werden – möchte den neuen, ungekannt effektiven Suchservice oder Informationsaggregationsdienst auf den Markt bringen, auf den die ganze Welt gewartet hat. Nach geltendem Recht, dem Recht in aller Welt, wäre das ohne Weiteres möglich, wenn der Algorithmus programmiert, die Investitionen eingesammelt und die Webseite gestaltet sind. In Zukunft müsste das Unternehmen, bevor es in Deutschland an den Markt gehen kann, Tausende von Verträgen schließen.
Die Konsequenz: Deutschland würde von allen Startups in diesem Bereich per IP-Adressblocker erst einmal ausgesperrt.
Das ist natürlich alles genau das, was der Springer Verlag mit diesem Recht erreichen will.
Ist es auch das Ziel der Bundesregierung?
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