Normalerweise würde ich niemanden öffentlich der Lüge bezichtigen. Es besteht immerhin fast immer die Möglichkeit, dass selbst der qualitativ hochwertigste Qualitätsjournalist einmal nicht alles so recherchiert hat, wie man sich das wünscht, oder ein Manager auch beim eigenen Markt den einen oder anderen blinden Fleck hat. Das Ergebnis sind dann falsche Aussagen.
Bei manchen Aussagen von Christoph Keese, Cheflobbyist der Axel Springer AG und Vater des geplanten Presseleistungsschutzrechts, kann man allerdings mittlerweile nur noch von Lügen sprechen.
Denn wenn auf die unwiderlegbare Falschheit von Aussagen verwiesen wird und derjenige, der sie geäußert hat, nachweislich diese Hinweise auch sieht aber trotzdem diese Aussagen weiter verbreitet, was soll man das sonst nennen als ‚lügen‘?
Aus dem Horizont-Interview mit Springer-Lobbyist Christoph Keese vom 5.12.2012:
Für uns ist die Krux an der Diskussion um das Leistungsschutzrecht: Wieso sperren die Verlage die Snippets für Google nicht einfach schon jetzt? Wie sollen wir die denn sperren?
Jetzt sagen Sie: mit Robots.txt. Und was geschieht dann? Man wird bei jeder Suchmaschine und jedem Aggregator unsichtbar. An oder Aus für alle und alles – das ist die einzige Wahl, die einem Robots.txt lässt.
Diese falsche Aussage über robots.txt bringt Christoph Keese regelmäßig.
Stefan Niggemeier am 4. Juli 2012 auf eine ähnliche Aussage Keeses:
Google bietet Verlagen exakt die Möglichkeit, die die sich angeblich wünschen: nur indexiert und vielleicht mit einer Überschrift zitiert zu werden, aber ohne eine Vorschau auf den Inhalt (Keese nennt letzteres »Kopieren«). Die Verlage können Google mit einfachsten Programmbefehlen dazu bringen, keine Snippets anzuzeigen. Es ist auch möglich, diese Snippets zum Beispiel nur in »Google News« auszuschalten und nicht bei der allgemeinen Suche. Es ist sogar möglich, das für jeden Artikel, den die Verlage veröffentlichen, einzeln zu bestimmen.
Stefan Niggemeier am 29. November 2012 wieder in einer Antwort auf Aussagen von Christoph Keese:
Der Schalter, den Google (und die anderen Suchmaschinen) anbieten, kennt nicht nur die Positionen »An« und »Aus«. Er kennt auch die Position »Nimm meine Inhalte in Deinen Suchindex auf, mach sie auffindbar, aber zeige keinen Textausschnitt daraus an«. Durch diese Vorgabe (»no snippet«) können Verlage, wenn sie das wollen, Google veranlassen, keine kurzen Anrisse der Artikel zu zeigen, ohne dass sie unsichtbar werden.
Und diese Vorgaben lassen sich für jeden Artikel einzeln einstellen.
(Ganz abgesehen davon, dass die Position »An« natürlich nicht bedeutet, dass Google ganze Artikel kopieren und veröffentlichen darf. Es geht immer nur um kurze Ausschnitte.)
Keese weiß das natürlich. Er verbreitet diese Lüge schon länger und macht, wenn er damit konfrontiert wird, verrückte Ausflüchte. Den Punkt, den Keese selbst den »Kern des Problems« nennt, stellt er immer wieder falsch dar.
Man kann außerdem natürlich mit robots.txt jeden Suchmaschinenanbieter gesondert behandeln.
Siehe zu Robots.txt auch diesen Blogeintrag auf SEO-united.
Christoph Keese weiß, dass seine Aussagen zu robots.txt falsch sind. Er hat unter anderem auf seinem Blog versucht, die Vorwürfe von Stefan Niggemeier zu entkräften.
Christoph Keese behauptet, auch nachdem er darauf hingewiesen wurde, weiter nachweislich Falsches; immer wieder dabei auch die gleiche Aussage.
Nun wäre ein Lobbyist, der für die eigene Sache der Öffentlichkeit die Hucke voll lügt, nichts besonders.
Allerdings handelt es sich bei diesem Herrn um jemanden, der im Namen der deutschen Presseverlage für ein Gesetz wirbt. Ein Gesetz, dass die großen deutschen Presseverlage für sich fordern, weil sie laut Eigenaussage dank ihrer Verpflichtung zur Wahrheit essentiell wichtig für die Demokratie sind.
Die Folge: Er darf ungestraft weiter Lügen in der Presse verbreiten.
(Es hilft auch nicht, dass seine Gegenspieler bei Google ihm handwerklich hoffnungslos unterlegen zu sein scheinen, wie man etwa am Deutschlandfunk-Interview beobachten konnte.)
Von Heribert Prantl bei der Süddeutschen bis Michael Hanfeld bei der FAZ scheint kein Journalist ein Problem damit zu haben, dass die eigene Branche und ihr Gesetzesvorhaben von einem Lügner vertreten werden.
Das glauben Sie nicht? Warum wird dann sonst nirgends – lassen Sie mich das wiederholen: nirgends -, in keinem Artikel von SZ über Zeit bis FAZ, darauf hingewiesen, dass auf Seiten der Befürworter des geplanten Leistungsschutzrechts immer wieder gelogen wird? Diese Tatsache scheint den Kämpfern für die Presse keinen Halbsatz wert zu sein.
Wo bleibt der Aufschrei ob der öffentlichen Lügen?
Auch im Horizont-Interview hakt die Interviewerin Katrin Lang nicht nach. Weiß sie es nicht besser? Hat sie sich nicht vorbereitet, weil sie dann mit diesen nicht neuen Aussagen hätte rechnen und entsprechend reagieren können? War es ihr egal? Durfte sie nur so tun, kritisch zu sein? Wurden die kritischen Nachfragen von Christoph Keese nicht für die Veröffentlichung genehmigt?
In einem sehr kritschen Artikel zum LSR geht Horizont-Chefredakteur Volker Schütz ebenso wie fast alle, die auf dieses Interview im Netz reagiert haben, nicht auf die Lügen sondern auf den vollkommen bizarren Vergleich von Christoph Keese ein, Google sei eine Art Taliban.
Rhetorik ist aber nur Geplänkel. Der Taliban-Vergleich kann von LSR-Befürwortern recht einfach als schlechter Stil abgetan werden. Aber in der Sache, da stimmt doch alles, da sind wir uns einig.
Christoph Keeses Kernargument dagegen, das die Basis des geplanten Leistungsschutzrechts darstellt, ist eine Lüge. Der Standard Robots.txt gibt den Verlagen alles, was sie angeblich wollen und heute nicht haben. Es gibt ihnen ein Werkzeug, um mit Google über eine Bezahlung zu verhandeln. Wenn Google nicht zahlt, können sie alles, Teile der Angebote oder nur die Snippets nicht aber die Links aus dem Index von Google und/oder Google News entfernen.
Was die Verlage mit robots.txt nicht bekommen, ist ein Hebel, mit dem sie Google und co. die Preise diktieren können. Diesen Hebel bekommen sie erst, wenn sie das Leistungsschutzrecht, eine Verwertungsgesellschaft und auf Seiten Googles einen gesetzlich geregelten Zwang zur Integration der Presseerzeugnisse erhalten.
Erst mit diesem Dreiklang, diesem mafiös klingenden Akkord, erhalten sie mehr als sie aktuell mit robots.txt haben. Nur das sieht niemand, weil zu viele Beobachter vor Wut schäumend auf die Taliban- und Hehlerbandenvergleiche der Axel-Springer-Vertreter schauen.
Und das, liebe Leser, macht Christoph Keese zu einem effizienten Lobbyisten: Mit dem Taliban-Vergleich beschäftigt er die Kritiker und kann so unwidersprochen weiter seine Lügen in der Presse verbreiten.
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Zum Ausklang: Ein bisschen Spaß muss sein findet auch Herr Keese und liefert im Interview dieses Bonmot:
Mal eben die Homepage zu benutzen, um Stimmung für die eigene Sache anzufachen – das würden sich die Verlage niemals leisten. Wenn sie es täten, würde ein Sturm der Empörung über sie hereinbrechen.
Auch diese Aussage bleibt im Interview des Medienmagazins Horizont natürlich unwidersprochen.
Florian Niefünd says
Ich freue mich schon auf den Moment wo das Leistungsschutzrecht in Kraft tritt und Google&Co alle Verlage aus dem Index feuern und diese dann wieder angekrochen kommen xD
morpinion says
An diesem Punkt gibt es ein Problem, das Marcel in seinem Dreiklang versteckte. Sobald die Verlage eine rechtliche Basis für Lizenzforderungen erlangt haben und Google sie aus dem Index nimmt, wird für Google seine eigene Marktstellung zum Problem. Im nächsten Schritt wird man Google aufgrund dieser zwingen, Verlagsinhalte zu listen. Und das ist die perfide Strategie der Verlage: Lizenzrecht + Aufnahmezwang. Damit befänden sie sich im Land, wo Milch und Honig fließen. Wir befinden uns zur Zeit noch in Phase 1 dieses Streichs. Niemand sollte auf ein LSR und ein Delisting hoffen, denn damit beginnt erst das, was uns noch viel mehr Kopfzerbrechen bereiten wird.
Angesichts dieses Szenarios lässt sich leicht verstehen, warum die Verlage so kompromiss- und schamlos vorgehen. Es lohnt sich, alles auf diese Karte zu setzen. Der Flurschaden für digitale Innovationen in Deutschland wird verheerend sein. Aber das schert sie nicht.
borg drone says
der lügt nicht nur….der lässt auch klauen
http://waschtrommler.org/2012/07/07/wenn-bild-klaut-oder-mein-kopf-gehrt-mir-und-deiner-auch/
Fritz says
Sehr guter Aufschrei „ob der öffentlichen Lügen“.
Das Schweigen der Anderen belegt im übrigen, dass hier das Meinungskartell so fest zusammenhält wie selten zuvor. Offenkundig kann sich Keese darauf verlassen, dass keiner von den Kollegen mit einer sachlichen Richtigstellung widerspricht. Die Reihen sind auffällig geschlossen. Es sieht nach Absprache aus – keine Ahnung, ob auch in solchen Fällen von „Marktmanipulation“ das Kartellamt aktiv werden müsste? Es ist jedenfalls unübersehbar, dass die „Leitmedien“ eine gemeinsame Linie haben. Der tatsächliche politische Prozess findet aber im Schutz dieser Nebelbomben statt. Wie da die Interessen gedealt werden! Der alte, bürgerferne Parlamentarismus und die leicht lenkbaren „Zentralorgane“ gehören ja zusammen.
Daniel Schultz says
Ganz so einfach ist es nicht – beides.
Da in dem Entwurf der Begriff „Presseverleger“ sehr weit gefasst ist, müsste sich Google u.U. auch bei Bloggern Lizenzen besorgen.
Zum Thema mit der Marktstellung hat RA Thomas Stadler schon was geschrieben, dass zweifeln lässt, ob Google gezwungen werden kann, wenn es sich „nur“ an das Gesetz halten möchte.
http://www.internet-law.de/2012/11/wie-geht-es-mit-dem-leistungsschutzrecht-weiter.html
Zudem gibt es in manchen Bereichen „must carry“-Regelungen, diese sind aber mit Zahlungen für den verbunden, der die Infratrukturnutzen möchte.
Toby says
Kabarett übers Leistungsschutzgesetz: https://www.youtube.com/watch?v=1SOsqVWXIhs
Thomas Held says
Netter Artikel, aber ich befürchte der Autor hat zwar moralisch recht, aber juristisch wahrscheinlich nicht. Grund hierfür dürften die AGB von Facebook sein. http://de-de.facebook.com/legal/terms Punkt 2.1, da steht dass man alle Lizenzierungsrechte einräumt, auch dass man eine Unterlizenzierung gestattet. Ich bin definitiv kein Jurist, aber dieser Wortlaut lässt vermuten, dass man damit als User von Facebook keinerlei Rechtsanspruch auf eine Vergütung/Entschädigung bei Verwendung des eigenen Inhalts durch Dritte hat.
speedracr says
Schöne Analyse, gerade der Hinweis auf den Taliban-Unfug.
Wäre konsequent bei den digitalen Erfolgsmeldungen und Wehklagen über guten Content, wenn AS nun auch eine Suchmaschine eröffnete. Da sie wissen, dass sie das technische Niveau von Google niemals erreichen, gilt anscheinend: wenn wir nicht gewinnen, trampeln wir ihnen wenigstens den Rasen kaputt.
Als kleine Ergänzung: genau dieser vermeintlich digitalkonservative Christoph Keese hat sich beim (gut organisierten) HY Berlin-Event im kleinen Online-Advertising-Workshop in die erste Reihe gesetzt, gut aufgepasst und genaue Fragen gestellt, als es um die Aussteuerung von Display-Anzeigen, SSP/DSP-Netzwerke und Co. ging. Insgesamt waren 2 Springer-Vorstände von morgens bis zum frühen Nachmittag dort, sowie M. Döpfner für ein Grußwort.
Parallel gibt sich Springer in der Berliner Szene als der große Startup-Versteher und sponsort eine Reise ins Silicon Valley für 3+x Startups, incl. Besuch der Springer-Niederlassung, wo Kai Diekmann bereits seit einigen Monaten in die Glaskugel schaut.
Das muss man nicht überbewerten, aber eine mögliche Frage entsteht: Will Springer sich im digitalen Deutschland wo es kann Einfluss und Geldströme sichern, und wo das nicht möglich ist, Wettbewerb verhindern? Jedenfalls ist kein anderes Verlagshaus in DE digital so gut aufgestellt wie Springer; da kann es sich lohnen, seine Branchenfreunde in Sicherheit zu wiegen und zuzuschauen, wie einer nach dem anderen verschwindet, vor allem wenn man Google kaltstellen kann.
Stephan Schmidt says
Wenn sich Google aus DE zurückzieht, wird es reichlich schwer sie zu etwas zu zwingen.
Gerrit Goerrissen says
Sehr gut dargestellt.
Matthias says
Kleines Detail am Rande: no-snippet geht natürlich nicht mit robots.txt, sondern nur im META Element. Siehe auch http://support.google.com/webmasters/bin/answer.py?hl=en&answer=35304&topic=1724262&ctx=topic
morpinion says
Stadler meint „Und ein Zwang zum Erwerb urheberrechtlicher Nutzungsrechte lässt sich auch gegenüber einem marktbeherrschenden Unternehmen wie Google nicht begründen.“
Das schätze ich anders ein. Ich befürchte ein zweistufiges Argumentationsmodell:
Schritt 1 – Marktwirtschaftlicher Ansatz „Google verdient Geld mit unseren Leistungen“ -> Leistungsschutzrecht, einseitige Lizensierungsoption seitens Inhalte-Anbietern.
Zwischenspiel – Preisfindung in einem Scheinmarkt:
– Blogger, Kleinverlage etc. habe nichts in die Waagschale zu werfen -> kostenlose Nutzung.
– Großverlage: Es kommt zu keiner Einigung -> Delisting.
Schritt 2 – Gesellschaftlicher Ansatz „Google behindert Grundversorgung“ -> Leitmedien müssen im Netz „suchbar“ sein, besonders, wenn 96%+x der Anfragen über einen einzigen Anbieter gehen -> Neubewertung: Suchmaschinen als Zugangsvermittler. Grundversorgungspflicht für Suchmaschinen: Recht auf Indexiert werden. (Muss man ja gut finden.) -> Aufnahme- und damit Lizensierungspflicht seitens Suchmaschinen.
Das klingt verrückt und ist in der Tat ein Husarenstück der Leitmedien. Die Einigkeit ihrerseits in der Sache und das Durchblitzen einer „Verpflichtung“ in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Digitalen Linken zum Leistungsschutzrecht, deuten aber darauf hin.
Mit „ist nicht vorstellbar“ kommen wir da leider nicht weiter, denn selbst das aktuelle in den Ausschüssen befindliche Leistungsschutzrecht, konnten sich die wenigsten vorstellen. ;-)
Hat ja inzwischen auch hier Einzug gehalten:
http://neunetz.wpengine.com/2012/12/16/verpflichtung-zum-lizenzerwerb-als-bereits-geplanter-zweiter-schritt-im-lsr-drama/