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Wurde das Leistungsschutzrecht entschärft, um die Notifizierungspflicht zu umgehen?

28. Februar 2013 by Marcel Weiß 6 Comments

In einem (leider nicht direkt verlinkbaren) Kommentar zu Udo Vetters Artikel „Ein Grauen für alle, die ins Netz schreiben“ über das geplante Presseleistungsschutzrecht (LSR) schreibt der Kommentator ‚Herbert‘:

Der Sinneswandel bezüglich Snippets kam nicht als späte Einsicht wegen guter Argumente der Kritiker sondern wegen handfester Probleme, die da wären:

Notifizierungspflicht, siehe dazu: http://leistungsschutzrecht.info/stimmen-zum-lsr/igel-interview/thomas-hoeren-leistungsschutzrecht-w-rde-notifizierungspflicht-verletzen

und auch der entsprechende Kommentar von Stephan Thomae:

„Da es sich um keinen großen Eingriff in die Technik der Informationsvermittler handle, erübrigt sich Thomae zufolge auch die Frage, ob der Gesetzentwurf zunächst von der EU-Kommission geprüft werden müsse. Die Notifizierungspflicht beziehe sich allein auf Initiativen, die das Geschäft von Suchmaschinen und Mediendiensten im Kern berührten.“

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarz-Gelb-aendert-Presse-Leistungsschutzrecht-1811304.html

Zusätzlich räusperte sich ein doch zu großer Hecht im Internetteich, den auch die deutschen Großlobbyisten nicht ungnädig stimmen können:

„Das fordert eine Verstoßanzeige der Computer & Communications Industry Association (CCIA), in der sich große IT-Firmen zusammengeschlossen haben – darunter Microsoft, Facebook, eBay, Yahoo und Google. In der offiziellen Beschwerde legt die CCIA ausführlich dar, wie das von der deutschen Bundesregierung beschlossene neue Monopolrecht für Presseverlage, das Recht von Verbrauchern und Unternehmen auf einen angemessenen Umgang mit Inhalten unangemessen stark einschränkt.“

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38589/1.html

Nun wird es meiner Meinung nach interessant. Die Politiker wollen mit der Modifikation erreichen, dass beide Probleme nicht zum Tragen kommen.

Wenn Snippets erlaubt – keine Notifizierungspflicht, keine Probleme mit USTR.

Das halte ich für eine schlüssige Theorie. Ein Kippen des LSR selbst stand in der Regierungskoalition anscheinend nie zur Debatte. Formalitäten hätten nun ein Problem werden können. Die scheint man nun mit der verwirrenden Entschärfung umgehen zu wollen.

Für die Axel Springer AG ist das nur ein minimales Problem. Es mag vielleicht vorerst doch nicht mehr Google und dessen Goldtopf treffen. Aber das ist nur eine Verzögerung.

Lobbyismus funktioniert so: Zunächst bekommt man mit einem neuen Recht wie dem LSR den Fuß in die Tür. Ist das Recht erst einmal da, lässt sich leicht konstant eine Kampagne für die Verschärfung des Rechts zum eigenen Vorteil fahren. Man darf damit rechnen, dass künftig bei jeder Debatte zu Urheberrechtsreformen immer auch die  Presseverlage mit Forderungen nach Verschärfung des Presseleistungsschutzrechts um die Ecke kommen werden.

Zusätzlich führt die neue, entschärfende Formulierung „es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ dazu, dass nicht nur enorme Rechtsunsicherheit geschaffen wird, sondern dass auch offen ist, wie viel die Presseverlage werden durchsetzen können.

Wer glaubt, dass das LSR in der aktuellen Fassung eine Niederlage für die Lobbyisten rund um Christoph Keese darstellt, ist schief gewiegelt. Sie ist vielmehr ein trotziges Jetzt-erst-recht-Ergebnis, das lediglich den Auftakt stellt.

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Filed Under: Netzpolitisches Tagged With: Presseleistungsschutzrecht

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. Carsten Pötter says

    28. Februar 2013 at 11:44

    Irgendwie ist Dir das Ende eines Satzes abhanden gekommen. „Man darf damit rechnen, dass künftig bei jeder Debatte zur “ und dann geht es nicht mehr weiter.

  2. speedracr says

    28. Februar 2013 at 12:51

    Über die ID geht es: #comment-555321 / vollständiger Link: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/02/27/ein-grauen-fr-alle-die-ins-netz-schreiben/#comment-555321

  3. Marcel Weiss says

    28. Februar 2013 at 13:08

    Hoppla. Danke, ist jetzt zu Ende geschrieben.

  4. Marcel Weiss says

    28. Februar 2013 at 13:08

    Danke!

  5. TheEconomicScribbler says

    28. Februar 2013 at 17:03

    Nunja, wie die DPA meldet ist Google (und damit alle Suchmaschinen) weiterhin „Adressat des Gesetzes“. Da gäbe es „keine Kehrtwende“, lässt sich Günter Krings zitieren.

    Gilt also die Krings’sche Auslegung des neuen Entwurfs, gilt ebenso weiterhin die Notifizierungspflicht. Oder will man das jetzt auch in dieser Hinsicht vage halten?

  6. Marcel Weiss says

    28. Februar 2013 at 17:07

    Es scheint wohl ein gesetzgeberisches Hakenschlagen zu sein: Auf dem Papier sieht es so aus, als wären Google und co. nicht betroffen, also keine Notifizierungspflicht. Da es aber nur schwammig auf dem Papier formuliert ist, entscheiden die Gerichte, und die könnten Google mit „kleinsten Textausschnitten“ wieder reinholen.

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