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Europa kämpft für das Recht, vergessen zu werden

13. Mai 2014 by Marcel Weiß 3 Comments

Thomas Stadler über ein katastrophales Urteil des EuGH:

Der EuGH hat mit Urteil vom heutigen Tage (Az.: C – 131/12) entschieden, dass Google als Verantwortlicher personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Das stellt nach Ansicht des EuGH einen Eingriff in die Rechte der betroffenen Personen dar, der einer Rechtfertigung bedarf.

Deshalb kann der Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, von der Ergebnisliste, die im Anschluss an eine anhand des Namens einer Person durchgeführte Suche angezeigt wird, Links zu von Dritten veröffentlichten Internetseiten mit Informationen über diese Person zu entfernen. Eine solche Verpflichtung kann nach Ansicht des EuGH sogar dann bestehen, wenn die Veröffentlichung an der Quelle rechtmäßig ist.

Das bedeutet, dass nach diesem Urteil Google auch personenbezogene Inhalte entfernen muss, deren Veröffentlichung auf den indizierten Websites rechtmäßig ist.

Stadler:

Diese Entscheidung bestätigt das, was von Datenschützern gerne in Abrede gestellt wird, nämlich dass das Datenschutzrecht in einem erheblichen Spannungsverhältnis zur Meinungs- und Informationsfreiheit steht.

[..]

Google kann danach selbst bei Inhalten, die im Netz rechtmäßig veröffentlicht wurden, nicht länger davon ausgehen, dass auch die Indizierung für die Googlesuche stets rechtmäßig ist.

Die deutsche Öffentlichkeit leidet bereits -unbemerkt natürlich- unter einem starken Persönlichkeitsrecht, das auch beispielsweise das Depublizieren von Berichterstattung über Straftaten und Verurteilungen nach einem bestimmten Zeitraum vorschreibt. 

Mit einer größeren, organisierteren Öffentlichkeit, wie sie online nun möglich ist, ist all das natürlich nur schwer vereinbar.

Michael Seemann dazu auf Twitter:

„europa kämpft für das recht, vergessen zu werden“ ist auf sehr vielen ebenen treffend.

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Filed Under: Datennutzung, Netzpolitisches

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Für Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor für verschiedene Publikationen, und hält Keynotes zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
Mit Marcel Weiß auf Mastodon und auf Linkedin vernetzen.

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Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. tante says

    13. Mai 2014 at 13:51

    Es gab ein sehr wichtiges Update am Stadler Text:

    „Der EuGH spricht davon, dass Informationen erst durch Google einer allgemeinen Öffentlichkeit (“general public”) zugänglich gemacht werden, was bedeutet, dass

    sie ohne Google nur einer eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich sind. Google kann danach selbst bei Inhalten, die im Netz rechtmäßig veröffentlicht wurden, nicht länger davonausgehen, dass auch die Indizierung für die Googlesuche stets rechtmäßig ist.“

    Das Urteil ist also noch problematischer als gedacht und definiert munter um, was öffentlich ist.

  2. Marcel Weiss says

    13. Mai 2014 at 14:11

    Ja, das schreit förmlich ‚Rechtsunsicherheit‘.

  3. tante says

    13. Mai 2014 at 14:25

    Aber ja „nur für GoogleAmerikanischeServer“. Das spüren wir alle doch nicht. Nie. Datenschutz!

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