Willi Egloff, Rechtsanwalt und Spezialist für Medien- und Urheberrecht, mit klaren Worten im Schweizer Medienmagazin Die Medienwoche zum Vorstoß des Verbands der Schweizer Presseverlage, ebenfalls ein Presseleistungsschutzrecht anzustreben:
Das von den Verlagen geforderte Leistungsschutzrecht wäre ein völliger Fremdkörper im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, und es stünde in diametralem Widerspruch zu wichtigen Grundprinzipien dieses Rechtszweigs. Es ist ein Angriff auf die Grundrechte der Kommunikation und der Information. Der Vorschlag sollte deshalb so rasch wie möglich beerdigt werden. Wenn die Verlage der Meinung sind, dass die von ihnen vermittelten Inhalte in unlauterer Weise verwendet werden, so ist es ihr gutes Recht, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Unsere Rechtsordnung kennt entsprechende Rechtsbehelfe, insbesondere im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Der vom Verband Schweizer Medien eingeschlagene Weg über das Urheberrecht führt aber in die Irre und ist von vorneherein zum Scheitern verurteilt.