Es wird zur am 30.01.2013 stattfindenden, einzigen geplanten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage keine Übertragung auf Bundestag.de geben. Der Gesundheitsausschuss war schneller mit der Beantragung der Übertragung zur gleichen Zeit.
Besucherplätze sind keine mehr frei, das öffentliche Interesse sei zu groß, teilte mir das Sekretariat des Ausschusses am Telefon mit. Eine Verlegung in einen größeren Raum wäre nicht mehr möglich gewesen.
Das geplante Presseleistungsschutzrecht verhält sich zur Öffentlichkeit wie ein Vampir zum Sonnenlicht.