Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar würde Gesichtserkennungsdienste gern pauschal verbieten lassen, wie er im Interview mit der tazsagt:
In Zukunft wird es auch möglich sein, jemanden mit dem Handy zu fotografieren und das Internet liefert den Namen dazu. Macht Ihnen das Angst?
Ich fände es schrecklich, wenn es eine solche Form der Gesichtserkennung geben sollte. Deshalb müssen hier rechtliche Grenzen eingezogen werden, etwa indem entsprechende Dienste nicht angeboten werden dürfen.
Eine pauschale Illegalisierung dieser Dienste erscheint mir als eine Überreaktion, die allerdings leider angesichts der Quelle nicht mehr überrascht.
Das Blog der datenschutzkritischen Post-Privacy-Fraktion dazu:
Das wäre schon eine ziemlich harte Maßnahme, also sieht er wohl eine große Bedrohung der der Bürger ausgeliefert wäre, würde er ihn nicht schützen. Aber wo genau ist der große Eingriff in die Privatsphäre? Wenn ich grob überlege wie so ein Dienst funktionieren könnte, fallen mir zwei Varianten ein: Einmal ein eigenständiger Dienst, bei dem man sich anmeldet und seine Accounts und Fotos verknüpft. Gegen diese Variante hätte wohl niemand was, zumindest keiner der sich explizit nicht als Gouvernante sieht. Die andere Variante ist etwas spannender. Der Anbieter nutzt zur Erkennung die Profilbilder die öffentlich einsehbar sind und zeigt dann auch die Accounts, die evtl. auf der Profilseite aufgeführt sind.
Bis dahin erkenne ich keinen Eingriff in die Privatsphäre, besonders keinen der ein Verbot rechtfertigen würden. Öffentliche Daten hernehmen und verknüpfen tun andere schon lange.