19. Juni 2013 Lesezeit: 1 Min.

Bundeskanzleramt will auch ein Jahr später Kabinettsitzungsprotokoll zum Presseleistungsschutzrecht nicht veröffentlichen

Andre Meister auf netzpolitik.org:

Was die Bundesregierung vor knapp einem Jahr auf ihrer Sitzung zum Leistungsschutzrecht gesagt hat, könnte “den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen”. Mit dieser Begründung hat das Kanzleramt schon unsere zweite Anfrage nach dem Kabinettsprotokoll abgelehnt. Zuvor hatte der Informationsfreiheits-Beauftragte die Rechtsauffassung des Kanzleramtes kritisiert und uns geraten, den Antrag nochmal zu stellen.

Die Bundesregierung ist noch immer nicht bereit, den Prozess zur Entstehung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger transparent zu machen.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist ein Gesetz, das Beziehungen zwischen Unternehmen regeln soll und dessen offizielles Ziel nichts weniger als die Rettung der freien Presse darstellt. Was kann daran so gefährlich für die Bundesregierung und Deutschland sein, dass selbst ein Jahr später Protokolle von Sitzungen nicht veröffentlicht werden können, zumal zu einem Zeitpunkt, an dem das Gesetz beschlossene Sache ist und in wenigen Wochen in Kraft tritt?

Man könnte fast den Eindruck bekommen, dass beim Presseleistungsschutzrecht nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Und wovor hat die Bundesregierung Angst? Die deutschen Massenmedien berichten nicht über Skandale rund um ihr Leistungsschutzrecht.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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