24. Juni 2014 Lesezeit: 1 Min.

Bundeskartellamtsbeschwerde ist der nächste LSR-Schritt auf dem Weg zur kostenpflichtigen Durchleitungspflicht

Es geht weiter, wie es vorhersehbar war. Die Presseverlage haben beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen Google eingelegt, weil dieses ihnen nach der Verabschiedung des Leistungsschutzrechtes letztes Jahr mit einem weiteren Werkzeug die Möglichkeit gab, zu entscheiden, ob sie in Google News bleiben wollen oder nicht.

Das Ziel der Presseverlage ist seit langem offensichtlich: Eine kostenpflichtige Durchleitungspflicht bei Google. Sie wollen nicht aus Google oder Google News entfernt werden. Beides bringt ihnen viele Leser. Sie wollen bezahlt werden.

Google muss die Inhalte der Presseverlage aufnehmen.

Und Google muss für diese Inhalte der Presseverlage bezahlen.

Das ist und war immer das Ziel der Presseverlage, die sich ein Leistungsschutzrecht mit Lobbymacht haben schenken lassen.

Das Drama rund um das Leistungsschutzrecht wurde schon vor langer Zeit von einfachster Logik verlassen. Die Frage, warum die Presseverlage dafür bezahlt werden möchten, dass sie eine für sie selbst unverzichtbare Leistung annehmen, braucht sich deshalb niemand stellen. Die Antwort der Presseverlage ist eindeutig:

Weil wir es können.

Sollte die Beschwerde vor dem Kartellamt scheitern, haben die Presseverlage noch mehr Munition für ihren eigentlichen Plan. Wir armen Presseverlage können uns nicht gegen das übermächtige Google wehren, werden sie dann argumentieren. Unser Leistungsschutzrecht ist nicht durchsetzbar, werden sie in den Feuilletons analysieren. Wir brauchen ein weiteres Gesetz, werden sie schlussfolgern.

Ein neues Gesetz, das für Google und alle anderen und noch kommenden Plattformen die kostenpflichtige Durchleitungspflicht von Presseerzeugnissen festschreibt.

Dieser nächste Gesetzeswunsch der Presseverlage findet sich bereits im aktuellen Koalitionsvertrag.

Kann es noch offensichtlicher werden, was hinter der aktuellen Anti-Google-Kampagne steckt?

Mehr zur Beschwerde beim Bundeskartellamt auf kress.de:

[..]

"Google zwingt die Verlage quasi, auf das eben erst verabschiedete Leistungsschutzrecht zu verzichten - andernfalls werden die Angebote der Titel nicht mehr auffindbar sein. Diese Drohung, bei einer Suchmaschine mit dieser Marktmacht gar nicht mehr vorzukommen, ist nach unserer Bewertung ein Missbrauch ihrer Stellung mit weitreichenden Folgen für die deutschen Verlage", erklärt Christian DuMont Schütte, Verleger der Mediengruppe M. DuMont Schauberg und Mitglied des VG-Media-Beirats.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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