Stefan Niggemeier über die Änderung des Gesetzestextes zum Presseleistungsschutzrecht wenige Tage vor der Abstimmung im Bundestag:
Wie bei einem guten Zauberer starrte das Publikum auf falsche Hand und verpasste so den eigentlichen Trick.
Tatsächlich entsprach das, was Krings und Co. sagten, unwahrscheinlicherweise der Wahrheit. Die Änderung, die wie eine Kehrtwende wirkte, sollte den Kern des Gesetzes intakt lassen. Es soll den Verlagen, wie zuvor, die Möglichkeit geben, gegen Google und jeden kleinen Aggregator vorzugehen, der nichts weiter tut, als eineinhalb Sätze eines Suchergebnisses als Vorschau anzuzeigen.
Ich glaube: Das Ablenkungsmanöver war nicht die Beteuerung, das Gesetz habe sich nicht verändert. Das Ablenkungsmanöver war der Eindruck, man habe das Gesetz fundamental geändert.
Es erscheint mir im Nachhinein verblüffend, wie schnell und einmütig sich in der vergangenen Woche die Interpretation verbreitete, der Gesetzgeber wolle mit der neuen Formulierung Snippets nicht mehr lizenzpflichtig machen.
Die Regierungskoalition und die Lobbyisten pokerten mit der Rechtsunsicherheit in der Hinterhand. Die - "Alles Auslegungssache! Die Gerichte müssen entscheiden." - führt eben zwangsläufig dazu, dass man nicht genau weiß, was jetzt eigentlich und überhaupt.
Man konnte auf diesen Weg die interessierte Öffentlichkeit täuschen und gleichzeitig, vielleicht, die Notifizierungspflicht auf EU-Ebene umgehen. Und ganz nebenbei steigen die Kollateralschäden natürlich enorm, weil niemand weiß, wer eigentlich künftig wofür wie viel bezahlen müsste.