10. Jan. 2011 Lesezeit: 1 Min.

Die Daten-Doppelmoral der deutschen Presseverlage

Thomas Knüwer schreibt über das Listenprivileg und damit die Doppelmoral der mit personalisierten Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) handelnden deutschen Presseverlage beim Thema Datenschutz.

Wikipedia zum Listenprivileg:

Das Listenprivileg ist eine Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht, die es erlaubt, personenbezogene Daten zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Es ist somit unter anderem die Rechtsgrundlage für den Adresshandel.

Eigentlich hätte das Listenprivileg im Rahmen einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Juli 2009 abgeschafft werden sollen, aber, so Wikipedia weiter:

Das Gesetzesvorhaben wurde in diesem Punkt von verschiedenen Branchenverbänden scharf kritisiert. Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) befürchteten eine Belastung der Wirtschaft, eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs sowie Nachteile für die Verbraucher. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) argumentierte, dass die Neugewinnung von Abonnenten zu über 60 Prozent von der Leserwerbung per Brief abhänge, welche wiederum auf dem Listenprivileg basiere. In der Folge habe die Änderung des BDSG die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden gedroht, so warnten BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).

(Hervorhebung von mir)

Thomas Knüwer:

Ein Skandal, denken Sie? Warum weiß ich davon nichts?

Ganz einfach: Weil die Branche, die dies betrifft die Medienbranche ist – allen voran die Zeitungs- und Zeitungsverlage. Sie gehören zu den größten Adressdatenhändlern der Republik. Deshalb auch bekommen Sie, liebe Leser, diese nervigen Anrufe von Callcentern, die behaupten, Sie hätten an Gewinnspielen teilgenommen, an die Sie sich nicht erinnern können. Deshalb auch bekommen Sie Werbebriefe von Magazinen und Zeitungen – und von anderen Unternehmen, die Datenbankkunden dieser Verlage sind.


In Verbindung mit als aktuellstem Beispiel dem platten, boulevardesken und vor Sachfehlern strotzenden Titelartikel des Spiegels, der fälschlicherweise u.a. vor dem Verkauf von Nutzerdaten durch Facebook warnt, ist das in der Tat ein, anhaltender, Skandal.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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