Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat sich zum ersten Mal öffentlich in einem DRadio-Wissen-Interview dazu geäußert, wie das im Koalitionsvertrag stehende Leistungsschutzrecht für Presseverlage konkret aussehen könnte. Carta.info fasst zusammen:
Demnach will die Justizministerin eine Art „VG Snippet“ einführen: Kommerzielle Anbieter, die beim Verlinken automatisiert kleine Textausschnitte von Verlagssites übernehmen (‚Snippets‘), sollen dafür in eine Verwertungsgesellschaft einzahlen.
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Die Ministerin begründete den Schritt damit, dass Suchmaschinen und andere Aggregatoren journalistische Inhalte „vermarkten“ (3:55) würden – und daher auch zur besseren Vergütung journalistischer Leistungen beitragen sollten.
Das Problem in dieser Argumentation wurde schon oft erörtert: Die Presseverlage können ihre Angebote aus Google News und aus den Ergebnissen der Suchmaschinen ohne weiteres entfernen. Ein simpler Eintrag in die allgemein anerkannte robots.txt genügt.
Sie machen das aber nicht, weil sie durch die Präsenz in Google News und Suchergebnissen mehr gewinnen als verlieren. Sie haben also konkrete Vorteile davon, dass ihre Snippets verwendet werden.
Google News dagegen ist in Deutschland kaum mehr als ein Prestigeobjekt für Google: Auf dem Newsaggregator werden keine Werbeanzeigen geschaltet. Google wird schon wissen warum.
Angenommen, das Betreiben von Google News würde mit dem Einführen des deutschen Sonderwegs des Presseleistungschutzrechtes plötzlich einige zusätzliche Millionen Euro im Monat kosten. Würde Google unter diesen Voraussetzungen den Dienst aufrecht erhalten? Würden sich die Presseverlage über das Ende des Dienstes freuen, die einen signifikanten Traffic über diesen Dienst erhalten?
Den Schaden hat dann letztlich vor allem der deutsche Internetnutzer, dem ein sehr nützliches Angebot genommen würde.
Mehr noch: Was, wenn kleine Suchmaschinen sich die Kosten für das Verlinkendürfen von deutschen Presseerzeugnissen nicht leisten können oder nicht leisten wollen?
Im schlimmsten Fall schliessen die Suchmaschinen die deutsche Presse oder gar den gesamten deutschsprachigen Raum aus ihrem Angebot aus, wenn es keine zentrale Stelle gibt, an der man abfragen kann, wessen Inhalte nur kostenpflichtig indiziert und mit Snippets in Suchergebnissen angezeigt werden darf.
Das Presseleistungsschutzrecht beeinträchtigt die Informationsfreiheit und ergibt grundsätzlich sehr wenig Sinn. Oder wie es andere nennen: "bekloppt".
Mehr zum Thema Leistungsschutzrecht für Presse auch auf leistungsschutzrecht.info.
(Überschrift von Carta-Kommentator Gerald übernommen)