3. Feb. 2012 Lesezeit: 1 Min.

Fehlinformationen über ACTA

Rechtsanwalt Thomas Stadler räumt in seinem Blog mit kursierenden falschen Informationen zu ACTA auf. Ist die ACTA-Hysterie berechtigt?:

Wer sich gegen ACTA ausspricht, der muss sich also in einem ersten Schritt bewusst machen, dass ACTA im Vergleich zur geltenden deutschen Rechtslage keine Verschärfung mehr mit sich bringt, weil entsprechende Regelungen in Deutschland – anders als in manchen anderen Ländern – längst vorhanden sind.

Weshalb es aus meiner Sicht dennoch gute Gründe gibt, gegen ACTA zu sein, habe ich in einem anderen Beitrag erläutert. ACTA zememtiert eine urheberrechtliche Richtungsentscheidung, die einseitig die Rechteinhaber begünstig und wenig Rücksicht auf das Gemeinwohl nimmt.

Sowohl in den USA als auch in Deutschland kursieren bei manchen Kritikern teilweise falsche Informationen über ACTA. Das liegt unter anderem wahrscheinlich auch daran, dass der zunächst im Geheimen verhandelte Text vor geraumer Zeit an die Öffentlichkeit geleakt und daran anschließend entschärft wurde.

Siehe auch zur ähnlichen Debatte in den USA Ars Technica: As Anonymous protests, Internet drowns in inaccurate anti-ACTA arguments

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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