Die populäre Magazin-App Flipboard hat in der neuen Version 2.0 eine faszinierende neue Funktion eingeführt. Nutzer der App können nun eigene Magazine, also Artikelsammlungen, erstellen und diese anderen Nutzern zum Abonnement in Flipboard anbieten.
Richard Gutjahr hat s ich Flipboard 2.0 angeschaut :
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Mit der Funktion “Lesezeichen” lassen sich künftig Magazine abonnieren – egal ob von professionellen Anbietern oder von Lesern kuratiert. Praktisch: Die Suchfunktion erleichtert das Aufspüren interessanter Angebote.
Was Flipboard hier umgesetzt hat, ist die vom GoogleReader bekannte, vor einiger Zeit eingestellte Funktion "Shared Items" für den Kontext 'Magazinapp auf dem Tablet'. Nutzer können sich gegenseitig Links empfehlen und diese Empfehlungen von anderen abonnieren. Der Unterschied etwa zu Twitter: In diesem Umfeld bekommt man 'nur' Linkempfehlungen, was die Nutzung dieser Funktionen von beiden Seiten (Empfehler, Empfänger) prägt.
Flipboards neue Funktion der nutzergenerierten Artikelsammlungen, die in der App gleichwertig neben herrkömmlich hierarchisch generierten Magazinen stehen, zeigt noch einmal deutlich die Richtung des Medienwandels auf, dessen Entbündelung von Presserzeugnissen eben auch vor dem iPad nicht halt macht, wie ich bereits 2010 schrieb. Die neue Funktion ist ein logischer, vorhersehbarer Schritt gewesen.
Und jetzt kommt das Presseleistungsschutzrecht
Ich kann Richard Gutjahr allerdings leider nicht zustimmen, wenn er schreibt, dass die neue Flipboad-Version das verabschiedete und nun wohl in wenigen Monaten in Kraft tretende Presseleistungsschutzrecht ad absurdum führe.
Ich habe bereits mehrfach darüber geschrieben, dass das Presseleistungschutzrecht wohl auch mit Hinblick auf Apps und den Tabletmarkt von Axel Springer und Co. erdacht wurde. Christoph Keese, Cheflobbyist bei Axel Springer und damit automatisch in Personalunion Gesetzgeber in Deutschland, legte die Karten bewusst oder unbewusst bereits 2011 in seinem Blog auf den Tisch. Dort schrieb er über MyEdition, eine iPad-App von Axel Springer:
Inhalte aus anderen Quellen werden nicht ungefragt integriert. Sie werden nur mit vorheriger Genehmigung eingebaut. Genau das ist ein wichtiger Unterschied zu Flipboard oder Zite: MyEdition ist legal. Das haben wir bei der Vorstellung der Closed Beta mehrfach deutlich gesagt; ich habe es getwittert und es steht auch in diesem Blog.
Die Implikation ist offensichtlich: Angebote wie Flipboard ohne Geldfluss Richtung Axel Springer sollen in den Augen von Axel Springer illegal sein. In den Köpfen der Springerschergen waren sie das schon 2011.
Meine Prognose: Noch dieses Jahr wird bekannt werden, dass deutsche Presseverlage auf Basis des neuen Presseleistungsschutzrechts Verhandlungen mit Flipboard aufnehmen (wollen).
Vielleicht noch vor Ende des Jahres wird im schlimmsten Fall Flipboard auf unbestimmte Zeit aus den deutschen Appstores verschwinden. Im besten Fall kehrt es verkrüppelt in einer deutschen Sonderedition zurück.
Warum? Weil
- die kommenden Forderungen der Presseverlage,
- das neue Recht, das die Grundlage für ihre Forderungen darstellt,
- die mit dem Recht verbundene Rechtsunsicherheit
- und die Unmöglichkeit für Flipboard, a priori feststellen zu können, ob ein Inhalt Teil eines Presseerzeugnisses ist oder nicht,
Flipboard keine andere Wahl lässt.