Ich habe bereits hin und wieder darauf hingewiesen, dass eine umfängliche Plattformproviderhaftung für Urheberrechtsverstöße nicht funktionieren kann. Zumindest nicht, ohne auf User Generated Content setzende Plattformen komplett zu ändern. Der Grund dafür liegt in der Komplexität von Urheberrecht/Copyright. Es ist praktisch unmöglich bzw. wirtschaftlich kaum tragfähig, von einer dritten Partei (dem Plattformprovider) eine absichernde Prüfung von allen auf ihre Plattform von Nutzern hochgeladenen Inhalten zu verlangen. (Und deswegen existiert in den USA im DMCA die Safe-Harbor-Regelung.)
Letztes Jahr hatten wir gesehen, wie die Urheberrechtsexperten von der GVU nicht in der Lage waren, die Urheberrechtssituation von Videos des Elektrischen Reporters richtig zu bestimmen.
BoingBoing weist jetzt darauf hin, dass der US-Medienkonzern CBS nun ein Video von YouTube entfernen lies, das CBS selbst auf der eigenen Site eingebunden hatte:
Here's yet another example of the TV industry's love-hate relationship with YouTube: a CBS website hosting a YouTube clip that has been removed due to a copyright claim from CBS.
CBS sind nicht die ersten, die die Copyright-Situation ihrer eigenen Inhalte nicht richtig bestimmen und entsprechend handeln können. 2008 lies der US-Medienkonzern Viacom ein von Viacom selbst erstelltes und hochgeladenes virales Video von YouTube entfernen.
Hier ist die Preisfrage:
Wenn spezialisierte Experten ebenso wie Rechteinhaber selbst nicht immer richtig bestimmen können, ob ihre eigenen Inhalte rechtens bereitgestellt werden, wie kann da irgendjemand ernsthaft eine korrekte Einschätzung von unbeteiligten Plattformprovidern verlangen?
(via Tobias W.)