Mit der Kulturwertmark legt der Chaos Computer Club einen konkreten Vorschlag vor, wie eine Kulturflatrate nach Ansicht des CCC umgesetzt werden könnte. Auch wenn der CCC die Kulturwertmark als Alternative zur Kulturflatrate sieht (Die erste Frage der FAQ: "Was ist denn daran besser als eine Kulturflatrate?"), ist sie trotzdem genau das: Eine Zwangsabgabe der Internetnutzer, um die Verbreitung von Kulturwerken zu entgelten und damit einen Ausgleich für die dringend notwendige Lockerung des Urheberrechts zu schaffen.
Das ist per se erst einmal nicht schlecht und die Abgrenzung wurde vom CCC wohl in erster Linie aus diskurstechnischen Gründen vorgenommen, um losgelöst vom Kulturflatrate-Diskurs wahrgenommen werden zu können. Obwohl das sich einzig absetzende Element der Verteilungsmechanismus ist. (Das Problem des Verteilungsschlüssels ist ein offenes Problem jeder Kulturflatrate-Überlegung. Siehe für meine allgemeinen Ausführungen zur Kulturflatrate diesen Artikel von 2009, den ich seinerzeit für netzwertig.com schrieb.)
Das Konzept
Das Kulturwertmark-Konzept in wenigen Worten:
Es wird eine feste Monatssumme erhoben, die entweder direkt auf den Internetzugang fällt oder später auch direkt vom Steuerzahler eingezogen wird. Aus dieser ergeben sich die Punkte, die der Nutzer an Kunst und Kultur in Form eines kryptographisch gesicherten Micropayment-Vorgangs verteilen kann.
Das Konzept des CCC im einzelnen:
Die grundlegende Überlegung hinter der Verteilung als Micropayment:
Bisherhige Ideen wie die Kulturflatrate erschweren die Bildung einer Marktdynamik, die für eine breite Akzeptanz nötig ist. Da jeder Teilnehmer seine Kulturwertmark an die Künstler geben kann, die er toll findet, gibt es keine zentrale Vergabebehörde – wie sie bei einer Kulturflatrate notwendig wäre – und niemand muß sich Kriterien für den Wert eines Werkes ausdenken. Wer besonders gute, breit akzeptierte Werke schafft, wird auch entsprechend mehr belohnt.
[..]
Damit das System die gewünschte Wirkung zeigt und ein hinreichend großes Volumen erreicht, könnte beispielsweise jeder Nutzer durch einen Zuschlag zum Internet-Breitbandanschluß beteiligt werden, den er dann in Form von anonymen Micropayment-Einheiten, den Kulturwertmark, zum Belohnen von Werken seiner Wahl zurückerhält.
Mit dem CCC-Vorschlag geht ein früherer Übergang in die Gemeinfreiheit und die damit verbundene Lockerung des Urheberrechts einher. Etwas, das unabhängig vom CCC-Konzept dringend notwendig ist:
Als Ausgleich stehen die Werke nach einigen Jahren oder nach Erreichen einer bestimmten Kulturwertmark-Auszahlsumme jedem zur nicht-kommerziellen Nutzung zur Verfügung.
[..]
Insbesondere müssen Schutzfristen deutlich verkürzt und die straf- und zivilrechtliche Verfolgung von Filesharing und privaten Kopien auf kommerzielle – also auf profitorientierte Gewinnerzielung zielende – Verstöße beschränkt werden. Ebenso sollen die verwerterorientierten Prämissen des derzeitigen Urheberrechts überwunden und ein angemessener Ausgleich zwischen Autoren- und Rezipientenrechten erzielt werden. Dafür erhalten die Kreativen in Deutschland die Möglichkeit, an einem riesigen neuen Markt mit garantiertem Mindestvolumen teilzunehmen und die Gewißheit, daß ihre Werke auch in Zukunft zugänglich und rezipierbar bleiben.
Wer darf es einbinden? Hier beginnen die Probleme:
Der Künstler (oder der von ihm beauftragte Verwerter) reichen in einem Online-Verfahren das Werk zur Registrierung ein. Dabei muß glaubhaft versichert werden, daß das Werk eigenschöpferisch vom Künstler erstellt wurde und er die Urheberrechte besitzt. Das Werk bekommt eine eindeutige Bezeichnung und eine Kulturwertmark-ID, die für die weitere Abrechnung benötigt wird. Von jedem Werk ist bei Einreichung eine digitale Kopie bei der Stiftung in einem unverschlüsselten, DRM-freien Format entsprechend den Vorgaben der Satzung zu hinterlegen, um bei Erreichen des Auszahlungsziels einen Übergang in die digitale Allmende ohne Verzug oder Streitigkeiten zu erreichen.
Da die Kulturwertmark eine Zwangsabgabe ist, würde sie auch entsprechende Reaktionen erzeugen:
a.) Jeder, der Drums in Musikprogrammen zusammenklicken und exportieren kann (also sprich Jeder), ist Künstler, der ein eigenes Werk in das System einspeisen kann. Freunde geben sich das Geld, das ihnen abgezogen wird, gegenseitig zurück.
b.) Um a.) zu verhindern, findet eine wie auch immer geartete Vorauswahl für die Poolaufnahme statt, was wiederrum etablierte Strukturen (Popsänger, Majorlabels) tendenziell bevorzugt.
Diese Gefahren bestehen. Ich halte sie aber für die Kulturwertmark für weitaus unproblematischer als für zentraler orientierte Ansätze der Kulturflatrate. Der Missbrauch durch a.) und andere Arten, den Verteilungsschlüssel zu umgehen, ist hier geringer als etwa bei einer Downloadmessung, was wiederrum die Argumente für eine stärkere Poolkontrolle und damit einhergehende Mainstreambevorzugung von b.) abschwächt.
Wie Flattr, aber dann auch wieder nicht
Die Kulturwertmark wurde seit der Vorstellung öfter mit Flattr verglichen. Was nachvollziehbar, aber doch irreführend ist.
Wir schlagen daher vor, daß der Beitrag für alle gleich ist, es jedoch jedem freisteht, mehr Kulturwertmark zu erwerben, und die Kosten bis zu einer gewissen Höhe steuerlich abzusetzen. Dadurch wird ein niedrigschwelliger Anreiz erzeugt, mehr Geld für Kunst und Kultur auszugeben.
[..]
Es werden einfach zum Ende jedes Quartals die abgelaufenen Punkte aufsummiert und ins Verhältnis zu allen im Quartal vergebenen Punkten gesetzt. Konkret würde beispielsweise ein Künstler, der in einem Quartal 18% der verteilten Punkte bekommen hat, darüber hinaus 18% der ansonsten verfallenden Punkte dieses Quartals dazubekommen. Das Verfallsprinzip ist notwendig, um einen hohen Anreiz zur aktiven Nutzung des Systems zu schaffen und den "garantierter Mindestumsatz"-Effekt zu erzielen. Nur in dem seltenen Fall, daß kein einziger Punkt an einen Künstler verteilt wurde, wird auch kein Mindestumsatz erreicht.
Die Kulturwertmark ist quasi eine Kulturflatrate mit einem flattr-ähnlichen Verteilungsmechanismus. Etwas entscheidendes fehlt aber: Die anteilige Verteilung des Monatsetats wie bei Flattr.
Der CCC zu den Unterschieden zwischen Kulturwertmark und Flattr:
Ihr Konzept Flattr beruht auf einer freiwilligen monatlichen Spende und einer anteiligen Ausschüttung, je nachdem wievielen verschiedenen Künstlern man Geld im Abrechnungszeitraum zukommen lassen will. Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, daß bei Flattr der gesamte Aspekt der Rechte am Werk ausgeklammert wird. Man gibt nur Geld an den Künstler, ohne daß sich dadurch die Verwertungsrechte verändern oder eine digitale Allmende gebildet wird. Es gibt auch kein Konzept einer Gegenleistung der Contentindustrie in Form eines entschärften Urheberrechts.
Die Kulturwertmark ist ein klassischerer Ansatz: Man zahlt eine feste Summe und bekommt dafür X Punkte, die man dann aufteilt. Das heißt, ich muss mir überlegen, ob ich dem Werk 08/15 heute so und so viele Punkte gebe, oder lieber weniger, weil ich später vielleicht noch auf etwas besseres stosse.
Das Flattr-Konzept ist sinnvoller: Es eliminiert mit seiner anteiligen Ausschüttung genau diese mentalen Transaktionskosten, die Micropayment 'teurer' machen als für gemeinhin im Vorfeld wahrgenommen. Wenn ich bei jeder Verteilung der Kulturwertmark bedenken muss, ob ich noch genügend für später habe oder ob ich dem Künstler jetzt zu viel oder zu wenig gebe, entsteht Stress bei jeder Transaktion, der aufgrund der Kleinteiligkeit und damit Häufigkeit der Transaktionen durchaus relevant für das Funktionieren bzw. Fehlschlagen des Systems ist. (Das ist auch einer der Hauptgründe, warum Micropayment im Newsbereich bis dato immer scheiterte.)
Flattr hat dieses Problem damit gelöst, dass der Klick eben so viel wert ist, wie viele Klicks man tätigt und wie viel Geld man einzahlt. Die Klicks sind nicht begrenzt.
Dieses System mit der Option, bei Bedarf auch einen selbst festgelegten Betrag zu zahlen, sollte auch in der Kulturwertmark umgesetzt werden. Dass das nicht der Fall ist, ist angesichts des Erfolgs von Flattr in Deutschland und der Tatsache, dass der CCC schon sehr lang an diesem Konzept sitzt, mindestens erstaunlich.
Fazit
Die Kulturwertmark ist das bis dato interessanteste Konzept einer Kulturflatrate, das ich bisher gesehen habe. Es ändert allerdings nicht viel an meiner grundsätzlichen Abneigung dem Grundgedanken gegenüber.
Studien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass der Gesamtumsatz in der Musikbranche, die Branche, die zuerst von Filesharing getroffen wurde, in den letzten zehn Jahren in Ländern wie USA oder Grossbritannien gestiegen ist. Erfolgversprechende Geschäftsmodelle im Filesharing-Zeitalter existieren.
Wozu eine Zwangsabgabe? Als Opfergabe für ein gelockertes Urheberrecht? Die politische Realität macht das wohl nötig, besser wird die Zwangsabgabe davon aber nicht.
Es ist ein in Deutschland leider sehr üblicher Ansatz, den man hier wieder sehen kann: Auf Regulation vom Staat setzen, statt unternehmerisch etwas selbst umzusetzen. Während der CCC zwei Jahre lang im stimmen Kämmerlein vor sich hin brühtete, hat man in Schweden ein vergleichbares, noch dazu besseres, System als Unternehmen auf den Markt gebracht und damit vor allem in Deutschland erste Erfolge feiern können.
Das besser konzeptuierte Flattr deutet noch auf ein grundsätzliches Problem mit dem regulativen Ansatz, dem Ruf nach dem Staat, hin: Einmal implementiert haben wir ein neues Monopol geschaffen, das nicht zwingend mit dem besten Konzept kommt.
Was sollte der Staat stattdessen machen? Natürlich das Urheberrecht lockern, wie auch vom CCC gefordert. Zusätzlich wäre es sinnvoll, wenn der Staat die Rahmenbedingungen schafft bzw. verbessert, unter denen Plattformen entstehen, die Künstler aktiv in der neuen Welt unterstützen. Das kann Crowdfunding sein. Das können auch Flattr-ähnliche Systeme sein, die in einen gegenseitigen Wettbewerb treten und so vielleicht zu einem besseren Konzept kommen.
Ein Gedankenspiel: Wäre ein Unternehmen mit dem Kulturwertmark-Konzept auf Freiwilligenbasis zur selben Zeit angetreten wie Flattr, welches System würde heute besser dastehen? Die Antwort ist zumindest in meinen Augen recht offensichtlich und spricht zumindest in diesem Fall deutlich gegen den Bürokratieansatz.
Nein, in heutigen Zeiten, in denen Experimentieren extrem wichtig ist, ist der regulative Ansatz selten der beste. Ganz davon abgesehen, dass nationale Gesetzgebung im Internetzeitalter ausgesprochen schwierig ist, zumindest in diesen Bereichen.
~
Die Breitbandsendung auf Deutschlandradio Kultur am Samstag, 30.4., befasst sich mit der Kulturwertmark. Ich habe Deutschlandradio Kultur dafür ein Interview gegeben, dass man auch am Samstag in der Sendung ab 14 Uhr hören kann.