3. Dez. 2013 Lesezeit: 1 Min.

Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag: Was 'marktbeherrschend' bedeuten kann

Michael Schmalenstroer nimmt die angekündigte „Plattformneutralität“ aus dem Koalitionsvertrag und zeigt auf, was ‚marktbeherrschend‘ bedeuten kann:

Google wird sich natürlich mit Zähnen und Klauen dagegen wehren und kann im Zweifelsfall auch seine Suchmaschine einfach aus dem Ausland betreiben, aber gerade kleinere Anbieter können das nicht. Rivva etwa schmiss diverse Blogs aus seinem Index, weil diese unter das Leistungsschutzrecht fallen. Als marktbeherrschender Plattformbetreiber unter den Blogaggregatoren könnte es dann gezwungen werden, diese wieder aufzunehmen – und für sie zu bezahlen.
Ähnlich sieht es bei meinem Projekt Planet History aus. Auch dort sind ganz bewußt keine Blogs von Presseverlagen wie etwa Wostkinder aufgeführt. Gleichzeitig bin ich natürlich auch ein “marktbeherrschender Plattformbetreiber” im Bereich der Geschichtsblogaggregatoren, weil es mit Planet History und Planet Clio genau zwei Stück davon in Deutschland gibt.

Für aufstrebende Dienste würde das bedeuten, als ‚marktbeherrschend‘ eingestuft zu werden, wäre dann sehr schnell  unangenehm und teuer. Und diese Einstufung ist auch eine Frage der Marktdefinition.

Eigentlich müsste eine solche Entwicklung als absurd und damit unrealistisch abgetan werden können. Aber bereits die Existenz des Presseleistungsschutzrechts zeigt, dass man bei diesen Themen in Deutschland leider auf alles gefasst sein sollte.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
Großartig! Du hast Dich erfolgreich angemeldet.
Willkommen zurück! Du hast Dich erfolgreich eingeloggt.
Du hast neunetz.com erfolgreich abonniert.
Dein Link ist abgelaufen.
Erfolg! Suche Dein in Deiner E-Mail nach einem magischen Link zur Anmeldung.
Erfolg! Deine Zahlungsinformationen wurden aktualisiert.
Deine Abrechnung wurde nicht aktualisiert.