17. Jan. 2013 Lesezeit: 1 Min.

Leistungsschutzrecht soll nur eine Anhörung im Bundestag bekommen

Andre Meister auf netzpolitik.org:

Trotz dieser scharfen Kritik von Wissenschaft und Wirtschaft soll das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden. So plant die Regierungskoalition, dass die Anhörung in zwei Wochen die einzige Anhörung im Deutschen Bundestag bleibt. Einwänden der Opposition, dass man in einer Sitzung nicht alle Aspekte umfassend beleuchten könnte, erteilt die Regierung eine Absage.[..] Wahrscheinlich ist der Plan, schon im Februar über das Leistungsschutzrecht abzustimmen, also noch vor einer eventuellen Änderung im Bundesrat nach der Landtagswahl in Niedersachsen.

Das geplante Gesetz ist hochumstritten, wird von vielen Experten als sehr gefährlich eingestuft und abgelehnt und wird gleichzeitig von seinen Befürwortern als die letzte Rettung der freien Presse verkauft.

Logisch, dass ein geplantes Gesetz vor diesem Hintergrund nur das Minimum an Beachtung erhalten soll. Oder gibt es etwa sichtbaren Debattenbedarf?

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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