16. Juni 2012 Lesezeit: 1 Min.

Leistungsschutzrecht: Wikipedia demnächst ohne Weblinks?

Wikimedia Deutschland befürchtet, dass das geplante Presseleistungsschutzrecht negative Auswirkungen auf Wikipedia in Deutschland haben kann.

Aus der Pressemitteilung:

In Wikipedia-Artikeln gibt es Weblinks mit weiterführenden Informationen, bei denen fraglich ist, ob sie unter das Zitatrecht fallen. Bislang ist vollkommen unklar, ob diese Links, die regelmäßig die Überschriften von Presseartikel enthalten, eine Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts darstellen. Laut der Begründung des Bundesjustizministeriums sollen Links zwar nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fallen, unsicher ist jedoch, ob dies auch für die Texte auf dem Link gilt.

Zudem liefert der Entwurf keine ausreichende Trennschärfe zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Wikipedia ist ein ehrenamtliches Gemeinschaftsprojekt, das auf freiwillige Zusammenarbeit von Menschen auf der gesamten Welt beruht. Die dort angewandten Creative Commons-Lizenzen erlauben eine freie Bearbeitung und Weiterverwendung der Wikipedia-Inhalte für alle Nutzer, selbst wenn diese damit eine wirtschaftliche Gewinnerzielungsabsicht verbinden. Somit besteht die Gefahr, dass auch die kostenfreie Wikipedia als Wissensaggregator künftig Unterlassungsansprüchen ausgesetzt wird, die aus dem neuen Leistungsschutzrecht abgeleitet werden können.

Selbst wenn diese Folge mit dem neuen Gesetz nicht erwünscht ist, zeigen die Überlegungen von Wikimedia recht deutlich, wie gefährlich ein solches Gesetz sein kann, welche Rechtsunsicherheiten und potentiell enorme kollaterale Schäden es erzeugen kann.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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