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- “Insgesamt verfassungswidrig und nichtig”: Urteil und Leitsätze zur Vorratsdatenspeicherung
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- Wölfe weiter mit der Beaufsichtigung der Schafe beauftragt – Schafe äußern sich zufrieden
- "Dass aber DIESELBEN PERSONEN es noch einmal versuchen dürfen – das liegt daran, dass es bei uns leider nicht üblich ist, dass gezielter Verfassungsbruch personelle Konsequenzen hat. Personelle Konsequenzen gibt es bei vagen Hitlervergleichen, fragwürdigem Dienstwagengebrauch und Flugzeugmissbrauch – die Verfassung zu schänden ist unproblematisch.
Es müsste jetzt eine Rücktrittswelle ohne gleichen geben. Stattdessen werden die Wölfe weiter die Schafe hüten. Und die Schafe? Die feiern." - Vorratsdatenspeicherung grundgesetzwidrig
- "Das Gericht kritisiert im einzelnen, dass das geltende Gesetz viel zu allgemein ist. Konkrete Straftaten seien nicht aufgeführt. Verwendungszwecke würden überhaupt nicht konkret genannt. Das führe zu einem offenen Datenpool, der notwendige Zusammenhang zwischen Speicherung und Nutzung gehe verloren.
Die gesamte Vorschrift ist nichtig. Alle erhobenen Vorratsdaten müssen unverzüglich gelöscht werden."