Das Leistungsschutzrecht würde diesen Umstand verändern. Wie genau, hängt davon ab, wie das Gesetz aussieht. Allerdings wäre das Ergebnis in jedem Fall Unsinn. Die Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) schrieb dazu 2010 in einer Stellungnahme:
"... entweder würde ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger Handlungen erfassen, die schon bisher vom Urheberschutz erfasst sind. (...) In einem solchen Fall wäre ein neues Leistungsschutzrecht überflüssig; oder aber das Leistungsschutzrecht erweitert den ausschließlichen Rechtsschutz in Bezug auf redaktionelle Beiträge und Nachrichten. In diesem Fall würde die Grenze verschoben, die das Urheberrecht – in Übereinstimmung auch mit internationalem Konventionsrecht, demzufolge Nachrichten als solche grundsätzlich urheberrechtsfrei sind – bislang aus gutem Grund so gezogen hat, wie sie bislang gezogen ist."
Seit das Leistungschutzrecht für Presseverlage in den Koalitionsvertrag geschrieben wurde, wird über diesen Widerspruch diskutiert: Entweder es verändert so wenig, dass es keine Nachteile hat und den Verlagen dann aber auch nichts bringt, oder die Nachteile, was den Umgang mit Nachrichten angeht, sind enorm.
Die Verlagsvertreter argumentieren verständlicherweise immer mit der realitätsfernen Position, dass es nur Vorteile für die Verlage und gleichzeitig keine Nachteile für alle anderen bringe; abgesehen von Google und co.