4. März 2013 Lesezeit: 1 Min.

Pressleistungsschutzrecht trifft auch Übersetzungsmaschine Linguee

Martin Weigert hat auf netzwertig.com einige Reaktionen deutscher Startups und Webanbieter zur Verabschiedung des Presseleistungsschutzrechts gesammelt. Es ist ein trauriges Bild. Es trifft unter anderem auch das innovative Übersetzungsangebot Linguee:

Dass das Leistungsschutzrecht nicht nur Webservices tangiert, die sich direkt mit der Analyse und Aufbereitung von Verlagsinhalten befassen, zeigt die Kölner Übersetzungsmaschine Linguee. Anders als herkömmliche Wörterbücher durchsucht der Dienst das “zweisprachige Web”, also Dokumente und Websites, die in zwei Sprachen vorliegen, und kann dadurch Übersetzungen im Kontext anbieten. Mit dem LSR wird dieses Verfahren jedoch heikel für das Startup: Denn obwohl Linguee keine Verlagsinhalte indexiert, kann es nach Worten von Linguee-Gründer Gereon Frahling durchaus vorkommen, dass eine der für eine Übersetzung genutzten Quellen Verlagsinhalte zitiert – die dann auch im Zusammenhang einer Linguee-Suche angezeigt werden. Weil technisch für Linguee keine Möglichkeit existiert, ursprüngliche Verlagsinhalte von originärem Content der indexierten Sites und Dokumente zu unterscheiden, entsteht so für Linguee ein juristisches Risiko. Ein Ansatz sei, einfach auf das Crawlen aller Inhalte zu verzichten, die jünger als ein Jahr sind – die Frist, nach der gemäß LSR der Lizenzierungsanspruch erlischt. Die Rheinländer beraten momentan, ob es noch bessere Lösungen gäbe, etwa die Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland.

Das ist das Problem des Presseleistungsschutzrechts, so wie es am 1.3. im Bundestag beschlossen wurde: Es erfasst erst einmal alle Texte und ihre Verarbeitung. Diejenigen, die diese Texte verarbeiten, fällt die Last zu, zu klären, ob es überhaupt Texte von Presseverlagen sind, die sie da nutzen. Sind es Presseerzeugnisse, benötigt man eine Lizenz. Das Problem ist nun, und das wurde bereits mehrfach hier und anderswo an unzähligen Stellen ausgeführt, dass Suchmaschinen und andere Anbieter wie Linguee eben nicht ohne viel Aufwand wissen können, ob sie gerade ein Presseerzeugnis indizieren oder nicht.

Das ist unpraktisch und potentiell sehr gefährlich für den Internetwirtschaftsstandort Deutschland. Dass diese Bedenken bei der Verabschiedung des Gesetzes keine Rolle spielten, spricht Bände.

Über Gereon Frahlings Fazit sollten alle Politiker gut nachdenken, auch jene, die bald im Bundesrat über das Presseleistungsschutzrecht entscheiden:

Frahling macht aus seiner Verärgerung über das Gesetz keinen Hehl: “Wenn es dieses Gesetz schon 2007 gegeben hätte, wäre ich niemals aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt, um Linguee zu gründen”.

Es bleibt dabei: Das Presseleistungsschutzrecht in seiner vom Bundestag verabschiedeten Form ist eine Katastrophe. Daran gibt es nichts zu schönen.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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